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Iranische Kopftuchmode, ...

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... für etliche Air France-Mitarbeiterinnen ebenso ein No-Go wie eine einfache Schädelverhüllung.

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Paris/Wien – Mit dem Aufheben der Sanktionen gegen den Iran ist die Islamische Republik dem Rest der Welt ein Stück näher gerückt. Ein Ausdruck dieser Entwicklung ist die Wiederaufnahme des Flugverkehrs durch internationale Airlines.

Doch das geschieht nicht ohne Friktionen: wegen der im Iran geltenden Kleiderordnung, die vor allem für Frauen einschränkend ist, weil sie diese bei Strafe zwingt, alle Körperteile außer Hände, Füße und Gesicht zu bedecken. Das gilt auch für Pilotinnen und Flugbegleiterinnen.

"Interne Mitteilung"

Bei der französischen Fluglinie Air France, die Teheran ab 17. April wieder anfliegt, führte das zu einem Konflikt. Anlass war eine "interne Mitteilung", die Mitarbeiterinnen aufforderte, sich nach der Ankunft im Iran mit Hose und langer Weste zu bekleiden sowie "das zur Uniform gehörende Kopftuch über den Kopf zu ziehen".

Die Anordnung schränke die persönliche Freiheit sowie die Meinungsfreiheit der Frauen inakzeptabel ein, reagierten zwei Flugarbeitergewerkschaften. Die meisten französischen Medien berichteten. Am Montag lenkte Air France ein: Alle Mitarbeiterinnen könnten – ohne berufliche Nachteile – auf andere Flüge wechseln.

Das stehe auch allen Austrian-Airlines-Mitarbeiterinnen offen – doch bisher habe es keine Kopftuchproteste wegen Iran-Flügen gegeben, heißt es dazu bei der österreichischen Fluglinie AUA. Im Gegenteil: "Für Flüge nach Teheran gibt es viele freiwillige Meldungen", sagt Wilhelm Baldia von der Pressestelle der Airline.

AUA stellt Roosari und Mantel

Die AUA fliegt Teheran seit heurigem März 14-mal pro Woche an. Pilotinnen und Flugbegleiterinnen bekommen ein Kopftuch (Roosari) und einen schwarzen Mantel mit, die sie bei Verlassen des Flugzeugs anziehen sollen. Auch hier lege man "Wert auf Einheitlichkeit", sagt Baldia. In Teheran könnten dann die Frauen eigene Kopfbedeckungen tragen.

Kein europäischer Arbeitgeber habe das Recht, Mitarbeiterinnen etwas anzuordnen, das darauf hinauslaufe, Kopftuch oder Schleier tragen zu müssen, kommentiert dies Katya Andrusz von der Grundrechteagentur der EU (FRA). Aus einer Weigerung dürfe den Frauen kein Nachteil erwachsen. Denn fest stehe: "Jeder Zwang zum Kopftuchtragen widerspricht den europäischen Grundrechten: der Achtung des Privatlebens, der Gedankenfreiheit und dem Diskriminierungsverbot". (Irene Brickner, 8.4.2016)