Der hohe Strafrahmen auch für nationalsozialistische Sachbeschädigungen im Verbotsgesetz ist richtig und wichtig. Natürlich klingt es im ersten Moment erschreckend, dass einem Angeklagten nach Paragraf 3f des Verbotsgesetzes bis zu 20 Jahre Haft drohen. Darin wird NS-motivierte Sachbeschädigung mit Mord, Raub und Brandlegung gleichgestellt. Das hat einen Grund. Ziel dieser Zurechnung ist, dass so etwas wie die Novemberpogrome 1938 nicht wieder passiert.

Mehr als zwei Jahre lang soll der Angeklagte Björn Erik W. in Salzburg 53 einschlägige Straftaten begangen haben. Alleine fünfmal hat er das Widerstandsdenkmal auf dem Kommunalfriedhof mit den Namen bekennender Neonazis wie Horst Mahler und Gottfried Küssel und dem Namen des NS-Idols Horst Wessel beschmiert. Hinzu kommen NS-Parolen auf Parteizentralen von SPÖ und Grünen, dem Sitz der Salzburger Stadtregierung, Schloss Mirabell, dem Integrationshaus, der Caritas und Schulen. Die Zerstörung des Mahnmals für die Euthanasieopfer im Stadtzentrum war nur der Höhepunkt der NS-motivierten Vandalakte.

Erst in Summe wird die Schwelle zur schweren Sachbeschädigung überschritten – und damit die Qualifizierung für 3f erreicht. Die Taten als Vandalenakte zu bezeichnen, wie es der Angeklagte versuchte, ist zu kurz gegriffen. Die ihm vorgeworfenen Taten sind keine reine Sachbeschädigung, sondern die Verbreitung und Befürwortung der verbrecherischen NS-Ideologie, die für Millionen Tote verantwortlich ist.

Die Schmierereien und Zerstörungen waren in der Stadt Salzburg sehr präsent. Einerseits wurde Angst geschürt vor einer aufflammenden Nazi-Szene. Andererseits schmierte der Angeklagte bewusst Adressen rechtsradikaler Websites auf Schulwände. Er selbst begründete das damit, er habe den Schülern den Rechtsrock näherbringen wollen.

Alleine die Anhäufung der rechtsradikalen Straftaten rechtfertigt einen dermaßen hohen Strafrahmen. Obwohl die Erfahrung zeigt, dass niemand deshalb 20 Jahre ins Gefängnis muss. Hinzu kommen generalpräventive Gründe: Hohe Strafen zeigen, dass derartige Schmierereien ernst genommen und nicht toleriert werden. Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen sind ein Warnsignal für all jene, die nationalsozialistisches Gedankengut wiederaufleben lassen wollen. (Stefanie Ruep, 8.4.2016)