Nun ist er also vollbracht, der lang erwartete Haarschnitt der Heta-Gläubiger. Die Finanzmarktaufsicht schneidet die Forderungen der Anleiheninvestoren, um eine Insolvenz zu verhindern und den Steuerzahler nicht weiter zu belasten.

Ein gutes Jahr lang hat sich die FMA auf die Maßnahme vorbereitet. Die Beteiligung der Gläubiger gilt in Europa als essenzielle Vorgangsweise, um den Teufelskreis zwischen maroden Banken und Staatsfinanzen zu durchbrechen. Österreich kann trotz des Debakels im Umgang mit der Hypo Alpe Adria ein wenig stolz sein, das neue EU-Instrument des Bail-in als erstes Land der Union angewendet zu haben.

Ob die FMA mit dem Schritt tatsächlich weiteren Schaden vom Steuerzahler abwenden kann, bleibt allerdings fraglich. Es gibt ja noch die Kärntner Haftungen, die nach Lesart vieler mit dem Haircut schlagend werden. Doch möglicherweise wurde mit dem Schuldenschnitt eine Sicherung eingebaut, denn: Die Forderungen werden nicht nur herabgesetzt, sondern auch deren Fälligkeit gestundet.

Kärnten wird sich daher auf den Standpunkt stellen, dass keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten sei, weil die Anleihen noch laufen. Letztlich dürfte diese Rechtsauffassung nicht halten, weil kein Gläubiger durch das Bail-in schlechtergestellt werden darf als bei einer Insolvenz. Doch der Verteidigungswall Kärntens könnte damit hoch genug sein, um die Investoren zu einem Vergleich zu bewegen. (Andreas Schnauder, 10.4.2016)