Eis essen ist Polizisten übrigens gestattet (Symbolbild)

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Ein 16-jähriger Bayer hat zwei Polizisten gefilmt, die sich mit ihm eine kurze Verfolgungsjagd geliefert hatten. Der Jugendliche, der mit einem Moped unterwegs gewesen war, soll zu schnell gefahren sein. Daraufhin wollten ihn die Polizisten anhalten, was erst nach einigen hundert Metern gelang. Die Polizisten verwarnten ihn, er bekam eine Geldstrafe von 15 Euro aufgebrummt. So weit, so gewöhnlich. Doch der Bursch beließ es nicht dabei, sondern verbreitete ein Video des Vorgangs, das er mit seiner Helmkamera gefilmt hatte.

"Sieht unglücklich aus"

Besonders kurios ist dabei, dass der Polizist, der als Beifahrer dabei ist, eine Tüte Eis lutscht, während der andere den Verkehrsrowdy ermahnt. "Das sieht etwas unglücklich aus", sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberpfalz zur "Mittelbayerischen Zeitung". Die Polizisten könnten nun gegen den Jungen vorgehen. Denn er hat sowohl die "Vertraulichkeit des Wortes" als auch das "Kunsturhebergesetz" verletzt, indem er das Video auf Whatsapp verbreitete. Ihm droht nun im schlimmsten Fall eine Haftstrafe. Allerdings gibt es laut Justillon ein Urteil, dass das Abfilmen von Polizisten als "zeitgeschichtliches Ereignis" erlaubt. Dem eislutschenden Polizisten droht übrigens kein Ungemach: Essen und Trinken ist Polizisten erlaubt. (red, 12.4.2016)