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Flüchtlinge an der Grenze in Spielfeld: Künftig könnten Asylsuchende hier pauschal vom Grenzübertritt abgehalten werden.

Foto: reuters/foeger

Wien – Die geplanten Verschärfungen im Asyl-Recht werden nun doch einer Begutachtung unterzogen, wenngleich einer kurzen. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder kündigte im Gespräch mit der APA eine so genannte Ausschuss-Begutachtung an, die etwa zehn Tage in Anspruch nehmen wird. Damit wird auch der Beschluss in der letzten April-Woche nicht verzögert.

Die Ausschuss-Begutachtung ist das Ergebnis einer offenen Fraktionssitzung der SPÖ, zu der am Dienstag alle Abgeordneten der Sozialdemokraten geladen waren. Hier sei vielen Mandataren ein Anliegen gewesen, den Entscheidungsprozess gemäß rechtsstaatlichen Prinzipien vorzunehmen.

Bei der Aussprache seien auch diverse Bedenken vorgebracht worden, berichtet Schieder. Aber man sei auch für die Möglichkeiten einer Not-Verordnung eingetreten. Ob sein Klub der Novelle zur Gänze zustimmen wird, wollte der Fraktionschef vorerst nicht einschätzen.

Endabstimmung

Freilich befindet sich der Entwurf ohnehin erst in End-Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern. Klar ist aber bereits, dass der Regierung eine Not-Verordnungsmöglichkeit gegeben werden soll, mit der an der Grenze nur noch in Ausnahmefällen (Familienbeziehungen nach Österreich, Gefahr von Ketten-Abschiebungen etc.) Asylanträge aufgenommen würden. Im Regelfall sollen die Flüchtlinge ins Nachbarland zurückgeschoben werden. Verbunden mit diesen Plänen sind das schon länger vorgesehene "Asyl auf Zeit" sowie die Einschränkungen beim Familiennachzug vor allem für subsidiär Schutzberechtigte.

Beschlossen wird die Ausschuss-Begutachtung bei einer Sitzung des Innenausschusses am Donnerstag. Die nächsten Plenarsitzungen, bei denen die Novelle dann beschlossen werden könnte, finden am 27. und 28. April statt. In Kraft treten soll die Neuregelung mit Juni.

Kurz-Begutachtung für Grüne und NEOS Augenauswischerei

Grüne und NEOS sind mit der nun doch geplanten kurzen Ausschuss-Begutachtung nicht zufrieden – im Gegenteil. Die Menschenrechtssprecher Alev Korun (Grüne) und Niki Scherak (NEOS) zeigten sich in Aussendungen am Dienstag verärgert über eine solche "Augenauswischerei".

Die Regierung versuche mit der etwa zehntägigen Begutachtung "ihrem Anschlag auf den Parlamentarismus einen Anstrich von Legitimität zu verleihen. Das ist reine Augenauswischerei", befand Korun.

Gerade im sensiblen Bereich der Grund- und Menschenrechte sei das nicht akzeptabel, forderte sie ein reguläres Gesetzgebungsverfahren mit einer ordentlichen, mehrwöchigen Begutachtung.

Für Scherak ändert die Ausschuss-Begutachtung "nichts an der Tatsache, dass die gesamte Vorgehensweise der Regierungsparteien eine demokratiepolitische Farce ist". Offensichtlich wollten sich SPÖ und ÖVP "aus einer ernsthaften Debatte herausschwindeln", forderte auch er eine reguläre Begutachtung.

"Wer bei einem solchen unwürdigen Schauspiel mitmacht, der sollte sich überlegen wie viel ihm Grund- und Menschenrechte und die österreichische Bundesverfassung überhaupt noch wert sind", meinte Scherak.

Weitere Verhandlungen über Förderverträge mit NGO

Weiterhin nicht abgeschlossen sind die Verhandlungen über die weitere Vorgangsweise bei den Förderungen für die Flüchtlingshilfe – und es wird noch einige Zeit dauern: Um ausreichend Zeit für eine gute Nachfolgeregelung zu haben, wurde die bestehende Sonderrichtlinie bis Ende Juni verlängert, berichteten ein Sprecher des Innenministeriums und Gerry Foitik vom Roten Kreuz am Dienstag der APA.

Foitik ist zuversichtlich, dass eine gute Regelung gefunden wird – und er geht davon aus, dass diese auch schon Ende Mai stehen kann, damit die Hilfsorganisationen genug Zeit haben, sich darauf einzustellen. Beim heutigen Termin mit Innen- und Finanzministerium (mit dem Kanzleramt gab es schon gestern ein Vorgespräch) haben die NGO ihre Vorschläge übergeben. Ein neuer Gesprächstermin wurde noch nicht vereinbart.

Verhandelt wird, weil ein Brief des Innenministeriums an die Hilfsorganisationen vor Ostern für Aufregung gesorgt hat. Demnach sollen Spenden von den Förderungen abgezogen werden sollen. In den bisherigen Gesprächen wurde bereits klargestellt, dass der Spendenabzug nur für Transitflüchtlinge gilt. Die Sonderrichtlinie für die Förderverträge soll bis Jahresende 2016 verlängert und präzisiert werden, hieß es danach. (APA, 12.4.2016)