Wien – Für die Neuauflage des Prozesses in der Causa Kursmanipulationen der Telekom Austria (TA) im Februar 2004 hat sich Johann Wanovits aufmunitioniert. Der Broker, der dem damaligen TA-Management dienstbar war bei der Kurspflege und sohin bei der Erreichung eines Bonus-Programms für rund 95 TA-Führungskräfte, hat WU-Professor Stefan Pichler engagiert.

Er kommt auf 74 Seiten zu dem Schluss, dass der Kurs der TA-Aktie damals "eindeutig gewollt und gezielt nach unten gedrückt wurde", unter die für das Stock-option-Programm maßgebliche Schwelle von 11,70 Euro. Die Verkaufsorders kamen von der Deutschen Bank (die sich ihrerseits eines stillgelegten Fonds bediente). Und: Der für das "Employee Stock Option Program" (ESOP) der TA maßgebliche Durchschnittsschlusskurs im Zeitraum 20. bis 26. Februar 2004 wäre ohne gezielte Angriffe bei 11,712 Euro geblieben, sofern der Kurs von Dritten nicht nach unten manipuliert und von Broker Wanovits mittels Ankäufen nicht sofort wieder nach oben getrieben worden wäre, so die zentrale Aussage des Gutachtens.

Wäre. Hätte. Die vom Obersten Gerichtshof (OGH) angeordnete Neuauflage des Hauptverfahrens ist sozusagen Wanovits' letzte Chance, die Hintergründe des aufsehenerregenden Kurssprungs in den letzten drei Minuten des maßgeblichen Handelstags aufzuklären und somit einer Haftstrafe zu entgehen. In erster Instanz hatte er, wie berichtet, fünf Jahre Haft ausgefasst.

Ob und wie Richter Wolfgang Ertl die neuen Fakten würdigt, bleibt abzuwarten. Fakt ist, sie stehen im Widerspruch zu den Aussagen der Finanzmarktaufsicht FMA, die den Vorgang damals von Amts wegen prüfte. "Kursdrücken" sei damals nicht erkennbar gewesen, wohl aber ungewöhnlich große Ordervolumina von Wanovits' Brokerhaus Euroinvest, hatte die Prüferin im ersten Prozess zu Protokoll gegeben.

Da Kursmanipulation damals nicht strafbar war, blieb der mysteriöse Vorgang ohne Folgen, die TA zahlte ihren Führungskräften rund 9,8 Millionen Euro an Erfolgsprämien. Letzteres allerdings unter dem von Kernaktionär ÖIAG erzwungenen Vorbehalt einer Rückzahlung im Fall des Nachweises von Unregelmäßigkeiten. Dass Verbotenes "Crossing", also Kauf- und Verkaufsorders von ein- und demselben Händler (um den Kurs zu blockieren, also stabil zu halten), untersuchte die FMA damals ebenso wenig, wie sie Trader be- oder widersprüchliche Auskünfte ausländischer Depotbanken an die deutsche Aufsicht Bafin hinterfragte.

Nicht untersucht wurde im ersten Verfahren die Rolle von Merrill Lynch. Die Investmentbank hatte den TA-Börsengang im Jahr 2000 begleitet und in ihren Büchern TA-Aktien – und von niedrigen Kursen profitiert.

In diesem Sinne argumentierte auch der frühere TA-Vorstand Rudolf Fischer bei seiner Einvernahme. Er hatte seinerzeit die Hälfte der Wanovits zugesagten Erfolgsprovision für die Abwehr des Angriffs auf die TA-Aktie frei gegeben und das für die zweite halbe Million ersonnene Scheingeschäft gebilligt. "Das war ein Fehler", reäumte Fischer, der die 2013 vom Erstgericht verhängte dreijährige Haftstrafe (wegen Untreue) bekämpft, ein. Die halbe Million Euro hat er ebenso zurückgezahlt wie seine Prämie.

Zur Untermauerung versicherte Fischer mehrfach, dass der damalige TA-Vorstand für die Führungskräfte 2004 sogar ein alternatives Bonusprogramm aufgelegt hätte, falls das ursprüngliche nicht funktioniert hätte. Denn die Mitarbeiter hätten für die Restrukturierung hart gearbeitet und wären ohne Stock Options (für die sie selbst TA-Aktien kaufen mussten) entsprechend demotiviert gewesen. Der dreiköpfige Vorstand – angeklagt ist auch Ex-Finanzchef Stefano Colombo, während Ex-Chef Heinz Sundt 2013 frei gesprochen worden war – wäre in dem Fall aber leer ausgegangen.

Wiewohl bereits im Pensionsalter muss Fischer jetzt wieder regelmäßig einer Erwerbsarbeit nachgehen. Sonst hätte er keine Fußfessel bekommen. Er büßt wegen illegaler Parteienfinanzierung sechs Monate ab. (ung, 12.4.2016)