ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka will wegen der gestiegenen Asylwerberzahlen die Einbürgerungen verschärfen.

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Wien – ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka will wegen der stark gestiegenen Asylwerberzahl die Staatsbürgerschaftsregeln verschärfen. "Andere Zeiten erfordern andere Gesetze", sagte er im Ö1-"Morgenjournal" am Mittwoch. Konkret will er den Umstand, dass Asylberechtigte bereits nach sechs Jahren Rechtsanspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft haben, auf die Mindestdauer von zehn Jahren ausdehnen. Auch bei allen anderen Antragstellern betrage die Wartezeit im kürzesten Fall zehn Jahre. Lopatka kündigte an, über die Gesetzesänderung mit der SPÖ zu verhandeln.

Applaus kam aus der FPÖ: "Wir haben keine Staatsbürgerschaften zu verschenken", so die Wortspende des blauen Landesparteiobmannes von Oberösterreich, Manfred Haimbuchner, der auch Vizelandeshauptmann ist.

"Schlichtweg falsch"

Auf fachlicher Seite gibt es hingegen Widerspruch: "Die Behauptung, dass Flüchtlinge nach sechs Jahren ohne weitere Kriterien ein Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft hätten, ist schlichtweg falsch", sagt Politik- und Migrationsforscher Gerd Valchars. Es bestünden dieselben Einbürgerungsvoraussetzungen, wie sie auch bei einer gewöhnlichen Einbürgerung nach zehn Jahren bestehen. Dazu gehörten: ein Einkommen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen von rund 1000 Euro pro Monat (mindestens drei Jahre hindurch), Unbescholtenheit, Deutschkenntnisse B1 (vergleichbar mit dem Niveau der ersten Fremdsprache der sechsten Klasse AHS), ein Einbürgerungstest und Verwaltungsgebühren bis 2.116 Euro.

"Dieselbe Regelung der auf sechs Jahre verkürzten Aufenthaltsfrist gilt neben anerkannten Flüchtlingen auch für EU-/EWR-Bürger, für Personen, die in Österreich geboren wurden, und für Personen, die mit einem Österreicher oder einer Österreicherin verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sind", so Valchars.

559 Personen im Vorjahr

Außerdem kursierten in der Debatte irreführende Zahlen. Im Vorjahr erhielten nur 559 Flüchtlinge nach sechsjährigem ununterbrochenem Aufenthalt einen österreichischen Pass. 2014 waren es 600. Die 2015 insgesamt 4455 Einbürgerungen (nach sechs Jahren) beinhalteten eben auch EU-Bürger, in Österreich geborene Bürger mit ausländischen Eltern oder ausländische Partner von Österreichern.

Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch übt scharfe Kritik an Lopatka. Er leiste einen Beitrag "zur weiteren Spaltung unserer Gesellschaft". Österreich habe bereits jetzt eines der strengsten Einbürgerungsgesetze Europas. (Michael Simoner, 14.4.2016)