Max Schrems brachte das "Safe Harbor"-Abkommen zu Fall.

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Das neu verhandelte Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA ist bei einem unabhängigen Beratungsgremium der EU-Kommission auf Kritik gestoßen. Das Abkommen "Privacy Shield" sei "ziemlich schwer zu verstehen" und in sich "manchmal widersprüchlich", sagte Isabelle Falque-Pierrotin, Vorsitzende der Artikel-29-Datenschutzgruppe (G29), am Mittwoch in Brüssel.

Verbesserungen gegenüber "Safe Habor"

Die europäischen Grundrechte auf Datenschutz seien außerdem nicht ausreichend geschützt, fügte sie hinzu. Zentrale Datenschutzgrundsätze seien in dem Text entweder nicht schriftlich festgehalten oder würden durch sich widersprechende Bestimmungen aufgehoben, sagte Falque-Pierrotin. Besonders bedenklich seien die Ideen zur Erfassung und Speicherung von Massendaten. Gleichzeitig betonte Falque-Pierrotin, dass es auch Verbesserungen gegenüber dem gescheiterten Vorgängerabkommen "Safe Habor" gebe.

Das Beratungsgremium hat als Ergebnis seiner Arbeit ein Dokument ausgearbeitet, in dem es einen "europäischen Standard" zur Wahrung des Datenschutzes und des Umgangs öffentlicher Behörden mit privaten Daten formuliert. Dies solle sowohl den US-Behörden als auch der EU als Leitfaden dienen. G29 fordert darin, dass alle Prozesse der Datenverarbeitung einfach zu verstehen und transparent ablaufen sollen. Der Bürger müsse immer wissen, was gerade mit seinen Daten geschehe.

Notwendige Datenerhebung

Die Datenerhebung sollte dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit folgen und nur dann geschehen, wenn es auch tatsächlich notwendig sei. Eine unabhängige Instanz müsse den richtigen Umgang mit dem neuen Abkommen kontrollieren.

Die EU-Kommission hatte vergangene Woche damit begonnen, sich mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten über "Privacy Shield" auszutauschen. Neben der EU-Kommission müssen auch die Mitgliedstaaten imEU-Rat und das Europaparlament dem Abkommen zustimmen. Die Kommission muss die Empfehlungen von G29 nicht berücksichtigen.

Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff von Geheimdiensten geschützt

Der Europäische Gerichtshof hatte "Safe Harbor" im vergangenen Jahr für hinfällig erklärt. Ausschlaggebend war eine Klage des österreichischen Juriste Max Schrems. Private Daten von EU-Bürgern seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt, begründeten die Richter ihr Urteil. Daraufhin handelten die EU und die USA ein neues Abkommen ausgehandelt, das unter dem Namen "Privacy Shield" (Schutzschild für Privatsphäre) im Februar vorgelegt wurde. Schrems hatte sich enttäuscht gezeigt und von "Behübschungen" des "Safe Harbor"-Systems gesprochen. (APA, 13.4. 2016)