Mohammed M. in Handschellen bei seiner Berufungsverhandlung 2009.

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Wien – Im heftigen Konflikt zwischen "Österreich" und "Kurier" hat Wolfgang Fellners Tageszeitung vor Gericht einen Sieg errungen. Der "Kurier" darf nicht behaupten, "Österreich" habe ein Interview mit dem Vater des Islamisten Mohamed M. erfunden. Mit dieser Entscheidung schloss sich das Oberlandesgericht Wien (OLG) dem Handelsgericht Wien an. Sie ist noch nicht rechtskräftig, der "Kurier" prüft sie.

Interview im August 2015

Österreich hatte im August 2015 ein Interview mit Sami M., den Vater des als IS-Terroristen geltenden Mohamed, veröffentlicht. Der "Kurier" hatte darauf den Bruder M.s zitiert, der behauptete, dieses Interview habe nie stattgefunden. Im Rahmen dieser Berichterstattung wurde "Österreich" auch als "Fälscherwerkstatt" bezeichnet.

Daraufhin klagte "Österreich", unter anderem wegen Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung und unlauterem Wettbewerb durch Herabsetzung. Vor dem Wiener Handelsgericht bekam man recht, worauf der "Kurier" in Berufung ging; das OLG indes bestätigte das Erstgericht in wesentlichen Teilen. Über weitere Schritte werde man entscheiden, nachdem die "Kurier"-Anwälte die aktuelle Entscheidung geprüft haben, hieß es auf APA-Anfrage in der "Kurier"-Chefredaktion.

Aus der Erinnerung mit Notizen

Dass ein "Österreich"-Redakteur mit Vater bzw. Bruder von M. gesprochen hatte, wurde im Verfahren nachgewiesen. Doch die Antworten notierte er "nicht wortwörtlich", schildert das OLG in dem der APA vorliegenden Urteil. Die Artikel wurden dann zwar als Interviews verfasst, die Fragen und Antworten formulierte der Autor aber "aus der Erinnerung und unter Zugrundelegung seiner Notizen" und somit "nicht wortwörtlich so, wie sie im Telefonat gefallen waren".

Der "Kurier" aber habe mit seiner Berichterstattung den Eindruck erweckt, "Österreich" habe "gar kein Gespräch/Interview geführt". Und für diese Behauptung habe er keinen Wahrheitsbeweis erbringen können, weil ja sehr wohl ein Telefonat stattgefunden habe und Fragen und Antworten "sinngemäß" wiedergegeben worden seien, schreibt das Gericht.

Gegendarstellung nötig

Weiters muss der "Kurier" laut "Österreich"-Anwalt online eine Gegendarstellung veröffentlichen, dies sei bereits rechtskräftig und vorerst mündlich ergangen. Eine vom "Kurier" begehrte Gegendarstellung, wonach in seiner Redaktion aufgrund der Klage von "Österreich" keine Panik herrsche, sei dagegen abgewiesen worden.

Nicht bestätigt hat das OLG das Erstgericht in Sachen Schadenersatz. Ursprünglich hätte der "Kurier" 6.500 Euro zuzüglich Zinsen bezahlen müssen. Allerdings habe der Vorwurf an "Österreich", eine "Fälscherwerkstatt" zu sein, "trotz evidenter Überzeichnung einen wahren Tatsachenkern", befand das Berufungsgericht. Daher könne daraus "kein Anspruch auf Schadenersatz resultieren". "Österreich" habe im Erstverfahren "nicht substantiiert bestritten", dass es bereits einmal ein Interview, nämlich mit der österreichischen Fußballnationalmannschaft, erfunden habe, lautet die Begründung für diese Entscheidung. (APA, 15.4.2016)