Wolfgang Auer-Welsbach büßt eine Haftstrafe ab, die Geldströme aus seinen Geschäften konnten bisher nicht zur Gänze aufgeklärt werden.

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Wien – In der Causa AvW rund um Wolfgang Auer-Welsbach sind noch einige Angelegenheiten offen. In der Insolvenz der Firmengruppe des früheren Finanzjongleurs wird es am 17. Mai noch eine Tagsatzung geben, im Juni will die Masseverwalterin ihren Entwurf vorlegen, wie das vorhandene Vermögen aufgeteilt werden soll. Die insolvente AvW Gruppe hatte zuletzt knapp 48 Millionen Euro am Massekonto, die AvW Invest 27 Millionen. Auch Auer-Welsbach selbst ist insolvent.

Er fasste wegen seiner Geschäfte mit Genusscheinen 2011 eine achtjährige Haftstrafe wegen schweren Betrugs aus. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurde auch noch nach möglicherweise vorhandenem Geld von Auer-Welsbach gesucht. Das Insolvenzgericht beauftragte einen Gutachter mit Aufarbeitung der Frage, "welche Beträge aus dem Genussscheinverkauf ... Auer-Welsbach selbst direkt oder indirekt zugeflossen sind, und der Verbleib dieser Geldmittel wäre zu klären".

Eigene Aussage

Grund dafür war eine Aussage von Auer-Welsbach selbst, wonach er 32 bzw. 37 Mio. Euro privat eingenommen habe. Gesucht wurde besonders auf einem seiner Konten bei der Raiffeisen-Bezirksbank (RBB) Klagenfurt.

Gefunden wurden die vom Insolvenzgericht gesuchten Gelder nicht – allerdings wurde die Anregung des Gutachters, die Staatsanwaltschaft möge doch Anordnungen erlassen, damit man an alle Bankunterlagen herankäme, nicht aufgenommen. Der Gutachter war auf eine Einkommensteuerverkürzung von rund 14,7 Mio. Euro gekommen. Auer-Welsbach hat diesen Vorwurf bestritten.

Mäßig erfolgreiche Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt leitete ein Verfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung ein. Ermittlungen führten die Großbetriebsprüfung und die Steuerfahndung, mit mäßigem Erfolg. Das Finanzamt Klagenfurt berichtete dem Staatsanwalt im März 2015, man könne "keine abschließende Stellungnahme" geben. Und: "Zur vollständigen Klärung" der Einkommensteuerfrage "müsste eine konkrete Analyse des RBB-Kontos ... erfolgen." Ob eine solche von einem Sachverständigen oder der Steuerfahndung "bewerkstelligt werden könnte", könne man "aus heutiger Sicht" nicht beurteilen.

Die Staatsanwaltschaft beließ es dabei. Sie hat das Verfahren am 8. November 2015 eingestellt, aus Mangel an Beweisen.

Auer-Welsbach hat inzwischen zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt. Er soll vorzeitig entlassen werden, das Verfahren läuft. (Renate Graber, 16.4.2016)