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Bundeskanzlerin Angela Merkel und der türkische Staatschef Tayyip Erdogan im vergangenen Oktober bei einem Treffen in Istanbul

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Gegen den Satiriker Jan Böhmermann soll nun ermittelt werden

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Vielleicht wird dieser Freitag in die Geschichtsbücher eingehen oder später einmal im Unterricht dafür herangezogen werden, wenn es darum geht, die Richt linienkompetenz eines deutschen Regierungschefs zu erklären.

Es begann um 13.00 Uhr mit dem Auftritt Merkels: Sie teilte mit, dass die Regierung sich entschlossen habe, dem Er suchen der Türkei, den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann durch die deutsche Justiz strafrechtlich verfolgen zu lassen, stattgebe. Merkel räumte freimütig ein, worüber man schon tuschelte: "Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen."

Paragraph 103 "entbehrlich"

Als Kotau vor dem türkischen Präsidenten Tayyip Erdogan – dessen AKP von einer "zweifellos richtigen Entscheidung" sprach – will Merkel diese Entscheidung nicht verstanden wissen. Sie sagte, dass man in Deutschland auf Gerichte vertraue: "Im Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig." Die Regierung handle nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches (Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes). "Die unabhängige Justiz hat das letzte Wort."

Gleichzeitig machte Merkel aber auch deutlich, dass der "103er" in Zukunft "entbehrlich" sei. Daher will die Koalition ein Gesetz zur Abschaffung des Paragrafen verabschieden. Dieses soll im Jahr 2018 in Kraft treten.

Merkels Stimme entschied

Am Nachmittag traten Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) vor die Presse, um ihre Sichtweise zu erklären. Und diese stimmt nicht mit jener Merkels überein: Gemäß ihren Schilderungen waren alle SPD-Minister gegen eine Ermächtigung, hingegen sprachen sich alle CDU- und CSU-Regierungsmitglieder dafür aus. Und so erklärte Steinmeier: "Wegen der Stimmengleichheit entschied die Stimme der Bundeskanzlerin."

Das Unbehagen der roten Minister erklärte der Außenminister so: "Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sind höchste Schutzgüter unserer Verfassung." Er räumte aber ein, dass es "gute Gründe" für beide Alternativen der Entscheidung gebe. Maas sagte, Erdogan habe ohnehin schon als Privatmann Anzeige wegen Beleidigung erstattet: "Die Frage, ob es sich bei den Äußerungen von Herrn Böhmermann um Satire oder schon um eine strafbare Beleidigung handelt, wird deshalb ohnehin von den Gerichten nach Recht und Gesetz entschieden."

Kein Koalitionsbruch

Trotz der Differenzen wurde in SPD-Kreisen aber bereits gestreut, dass es die Sozialdemokraten nicht auf einen Koalitionsbruch ankommen lassen wollen.

Ähnlich wie Maas argumentiert auch Grünen-Chef Cem Özdemir, der die Entscheidung ebenfalls kritisiert: "Es fühlt sich falsch an, dass es hier eine Sonderbehandlung gibt. Dem türkischen Präsidenten wäre auch der normale Rechtsweg offengestanden." Vor der türkischen Botschaft in Berlin hätte am Freitagnachmittag eine "Ziegendemo gegen Beleidigung" stattfinden sollen. Aktivisten wollten mit Ziegenmasken und Kopftüchern für die Freiheit der Kunst demonstrieren und Schrifttafeln mit Böhmermanns Gedicht mitbringen. Doch das Verwaltungsgericht bestätigte ein Verbot der Polizei. Dies sei aber keine Aussage über die Strafbarkeit von Böhmermanns Handeln, hieß es. Vielmehr würde "die isolierte Zitierung des Gedichts die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik" erfüllen, der Persönlichkeitsschutz gehe vor.

Und Böhmermann selbst? Der ließ am Abend durch seinen Anwalt Christian Schertz ausrichten:_"Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not", denn Erdogan habe bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt. Berlin habe "rechtlich wie rechtspolitisch höchst bedenklich" gehandelt.(Birgit Baumann aus Berlin, 15.4.2016)