"Tatort" (Symbolfoto).

Foto: ORF/ARD/Svenja von Schultzendorff

Wien – In einer dem ORF zugestellten Entscheidung bescheinigt die Medienbehörde KommAustria dem öffentlich-rechtlichen Sender die Vernachlässigung des Schutzes Minderjähriger auf seinem Online-Angebot.

Demnach waren drei "Tatort"-Folgen und der Fernsehfilm "Die unlösbaren Fälle des Herrn Sand" Gegenstand des Verfahrens, aufgrund gefährdender Szenen für Minderjährige (ohne Zugangsbeschränkung). Die Sendungen seien trotz ihrer gewalttätigen Natur ganztägig auf der ORF-Plattform zum Abruf bereit gestanden. Im TV hingegen konnten die Produktionen erst nach 20 Uhr gesendet werden.

Screenshots von Gewaltszenen

Der ORF hatte im Zeitraum von Mitte Juni bis Anfang Juli 2015 die "Tatort"-Folgen sieben Tage lang abrufbereit gehalten. Die enthaltenen Gewaltszenen sind, laut Bescheid, dazu in der Lage, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von jedenfalls Kindern im Alter unter 12 Jahren zu beeinträchtigen. Die Untermauerung der Aussagen verdeutlichte die KommAustria mit entsprechenden Screenshots.

Keine technischen Maßnahmen

Der öffentlich-rechtlichen Sender habe es versäumt technischen Maßnahmen zu treffen, die den Abruf der Sendungen nur zu Tageszeiten erlaubt hätten, zu denen sie von Minderjährigen üblicherweise nicht abgerufen werden. Somit hätte der ORF gegen Auflagen verstoßen, die er in Umsetzung des ORF-Gesetzes selbst der KommAustria im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die TVthek vorgelegt hatte.

Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. (red, 18.4.2016)