Wien – Nach jahrelangen Vorwürfen und Ermittlungen ist der Grazer Rabattanbieter Lyoness nun bei massiven strafrechtlichen Vorwürfen aus dem Schneider. Ein Verfahren wegen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und des Betriebs eines Pyramidenspiels wurde vom Oberlandesgericht Wien abgeschmettert. Nicht betroffen von der Einstellung ist ein zweites Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Kapitalmarktgesetz, geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien hervor.

Die Einstellung des Verfahrens in den beiden genannten Punkten war schon vom Landesgericht verfügt worden, allerdings hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dagegen eine Beschwerde eingebracht. Mit der Entscheidung des OLG vom 12. April 2016 sei die Einstellung der Ermittlungen gegen das Unternehmen ebenso wie gegen Firmenchef Hubert Freidl rechtskräftig, teilte das Unternehmen mit. Freidl zeigte sich über den Ausgang des Ermittlungsverfahrens sehr erfreut, weil damit die Darstellungen von Lyoness endgültig bestätigt worden seien.

Die WKStA hat 2012 Ermittlungen nach einer umfassenden Anzeige aufgenommen. Lyoness ist eine Art Einkaufsgemeinschaft, bei der die Geschäftspartner Anzahlungen leisten. Laut OLG konnte nicht nachgewiesen werden, dass das System nur mit Anwerbung neuer Mitglieder funktioniert. Gegen ein Pyramidenspiel spreche auch, dass es nur in einem Teil des Lyoness-Geschäfts zu Anzahlungen gekommen sei. Auch sei das System nach Einstellung der Anzahlungen nicht kollabiert, was bei "einem schlagartigen Ausfall neuer Mitglieder zu erwarten gewesen wäre".

Nach wie vor ermitteln darf die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verstöße gegen das Kapitalmarktgesetz. Die Behörde hält das Anzahlungssystem für prospektpflichtig, Lyoness forderte die Einstellung des Verfahrens. Damit blitzte das Unternehmen beim OLG ab. (as, 19.4.2016)