Für einen arbeitslosen Slowenen gab es jüngst eine herbe Überraschung. Der Mann ist seit Dezember des Vorjahrs arbeitslos. Laut Bescheid des Arbeitsmarktservice gibt es für ihn keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung in Österreich. Obwohl er hier gearbeitet und Beiträge bezahlt hat. Die Begründung: Frau in Slowenien, einmal im Monat die Fahrt zur Familie, Auto mit ausländischer Zulassung, Nebenwohnsitz in Österreich. Damit sei das Arbeitsamt in der Heimat zuständig.

Dahinter stehen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Vorjahr und die Frage der Grenzgänger. 12.400 gab es Mitte 2014 bis Mitte 2015 in Österreich. Relevant ist die Sache deswegen, weil sich damit entscheidet, ob für die Leistungen bei Arbeitslosigkeit der Beschäftigungsstaat oder das Heimatland zuständig ist. Geregelt ist das in einer EU-Verordnung, die als echte Grenzgänger jene ausweist, die etwa in Wien arbeiten, aber täglich oder einmal wöchentlich pendeln, weil etwa in Györ die Familie wohnt.

Schwierige Abgrenzung

Im Fall der Arbeitslosigkeit ist das Herkunftsland zuständig. Unechter Grenzgänger ist hingegen jemand, bei dem Wohn- und Beschäftigungsland auseinanderfallen. Ein Österreicher, der im Ausland zwei Jahre arbeitet und dann zurückkommt, wäre so ein Fall. Will er die Leistung in Österreich beziehen, müsste er entweder mindestens einen Tag lang in Österreich arbeiten, oder er ist Grenzgänger.

"Zu Ostern und zum Muttertag nach Österreich zu kommen reicht da nicht", sagt Reingard Schaler, Juristin beim AMS Wien. Können hingegen regelmäßige Familienbesuche nachgewiesen werden und sei etwa die Wohnung nur befristet untervermietet, sei der Status klar. Doch beim AMS gibt es eine dritte Gruppe, und diese verdankt sich besagter Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Es handelt sich um jene, die in Österreich arbeiten und wohnen, den Lebensmittelpunkt aber dennoch in der Slowakei oder Ungarn haben und demnach dort zum jeweiligen Arbeitsamt müssen.

Öffi-Jahreskarte als Indiz

Im Zweifel geht es um Öffi-Jahreskarten oder Handyverträge, um nachweisen zu können, dass der Lebensmittelpunkt tatsächlich in Österreich war. "Bei der Winterarbeitslosigkeit war das ein Riesenthema", sagt Schaler. "Rund 500 Betroffene haben sich nicht einverstanden erklärt". Zu Recht, findet Josef Wallner, Arbeitsmarktexperte bei der Arbeiterkammer Wien. Er hat kein Verständnis für die "enge Rechtsauslegung. Das ist ein bisschen unwürdig. Wenn die Leute da Beiträge bezahlen, sollen sie auch Leistung in Anspruch nehmen können."

Laut Wallner ist das Problem am Abflauen, denn betroffen seien vor allem Leute, die am Bau arbeiten und im Winter arbeitslos gemeldet sind. Jetzt geht die Saison wieder los. Beim AMS Wien wartet man "sehnsüchtig auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, wo seit Jänner fünf Verfahren anhängig sind". Das Bundesverwaltungsgericht setzt Verfahren derweil aus. (Regina Bruckner, 21.4.2016)