Wien – Die Einführung eines "Basiskontos" für sozial Bedürftige im September ist wieder einen Schritt näher gerückt. Am Donnerstag hat der Konsumentenschutz-Ausschuss das "Verbraucherzahlungskontogesetz" (VZKG) beschlossen, das die Rechtsgrundlage für das Basiskonto darstellt. Mit dem Gesetz setzt Österreich die Zahlungskontenrichtlinie der EU um, wofür die EU-Staaten Zeit bis zum 18. September 2016 haben.

Das VZKG bringt allen Menschen, die sich legal in der EU aufhalten – dazu zählen neben Obdachlosen auch Asylwerber und faktisch nicht abschiebbare Fremde -, einen Rechtsanspruch auf ein Konto, mit dem alle grundlegenden Zahlungsdienste genutzt werden können, das man aber nicht überziehen kann.

Geringe Gebührenbelastung

Die Banken dürfen für das Basiskonto maximal 80 Euro berechnen, besonders bedürftige Menschen werden nur 40 Euro bezahlen müssen. Für nicht bedürftige Menschen bieten allerdings inzwischen mehrere Institute Gratiskonten an. Laut Schuldnerberatungen sind in Österreich rund 150.000 Personen ohne Konto, z.B. wegen Lohnpfändungen oder Privatkonkursen.

Die Gesetzesvorlage soll auch mehr Transparenz bei den Kontogebühren bringen sowie Erleichterungen beim Bankenwechsel. Gegen die Vorlage stimmten laut Parlamentskorrespondenz nur die NEOS, die sich mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel gewünscht hätten. Die Grünen hätten sich von den Banken gewünscht, dass sie das Basiskonto gratis anbieten. (21.4.2016)