Die Asylfrage ist in Österreich hoch emotionalisiert. Nach Problemen im Umgang mit den vielen Flüchtlingen und Migranten, die 2015 kamen – Stichwort Traiskirchen -, ist wohl eine klare Mehrheit für einen Antragsstopp zu haben. Und Berichte wie jener am Freitag über die Vergewaltigung einer jungen Frau durch afghanische Asylwerber in Wien schüren Skepsis und Furcht weiter.
Dazu kommt eine rot-schwarze Regierung, die nicht nur bei der Bundespräsidentenwahl ums Leiberl rennt. Die auf Gedeih und Verderb zusammengeschmiedet ist, auch in der Befürwortung der vorliegenden Asylnovelle.
In einer solchen Situation ist es schwer, hörbar gegen ein Gesetz aufzutreten, das die Verringerung der Zahl der Flüchtlinge in Österreich zu versprechen scheint. Doch es ist nötig, denn vor dieser Novelle muss gewarnt werden. Wie viele andere schlechte Gesetze entstammt sie einem singulären Anlass: der Erkenntnis, dass eine fixe Asylantrag-Obergrenze nicht realisierbar ist. Sie ist unausgegoren, wie die fast einhellige Kritik aus den Ländern an der Verlagerung der Gerichtskompetenz zeigt.
Und sie ist rückschrittlich und grundrechtswidrig, auch wenn dieses Argument unter der österreichischen Anti-"Asylanten"-Käseglocke nur noch bedingt wahrgenommen wird. Vielleicht hilft die Erinnerung an ein Prinzip, das früher einmal gegolten hat: dass man aus Kalkül oder einem Gefühl heraus nicht an Menschenrechten herumdoktern sollte. (Irene Brickner, 22.4.2016)