Ein neues Werk von Banner in Pasching war unerwünscht.

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Wien – "Umwelt hat Vorrang." Kurz und knackig erklärt Peter Mair, warum Pasching 200 Jobs entbehren kann. Mair ist Bürgermeister der oberösterreichischen Gemeinde, die dem Batterienhersteller Banner einen Strich durch die Rechnung machte. Das Unternehmen aus dem benachbarten Leonding platzt aus allen Nähten und konzipierte für beachtliche 35 Millionen Euro den Bau eines neuen Werks in Pasching.

Mit der gewerberechtlichen Genehmigung in der Tasche fehlte nur noch die Baubewilligung. Doch zum großen Erstaunen des auf Starterbatterien für Pkws spezialisierten Familienbetriebs legte sich der Gemeinderat quer, weil man keine Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial (ICCP) auf eigenem Territorium haben will. Die Kommune will jetzt einen neuen Bebauungsplan erlassen.

Ausschau nach anderen Betrieben

Für Banner hat die Paschinger Entscheidung, die beim Landesverwaltungsgericht bekämpft wird, Konsequenzen: Ein Auftrag musste wegen fehlender Kapazitäten bereits abgelehnt werden, sagt Banner-Geschäftsführer Andreas Bawart. Mair verteidigt die Entscheidung: Bürgerinitiativen hätten Bedenken gegen das Werk geäußert, er selbst will keine Anlagen mit Gefährdungspotenzial im Gebiet. Die entgangenen Jobs will er mit anderen Ansiedelungen kompensieren.

Für Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung, sind derartige Beispiele für die Probleme der Betriebe symptomatisch. Ob neue Regelungen oder scharfe Vollziehung: "In den letzten Jahren gab es viele kleine und große Verschlechterungen, die das Fass zum Überlaufen gebracht haben." Neumayer erinnert, dass für eine Unternehmensgründung in Österreich laut einer Weltbank-Untersuchung durchschnittlich acht Verfahrensschritte notwendig seien, in den Niederlanden komme man mit vier Genehmigungen aus.

Neue Schikanen

Weit langwieriger sind Baugenehmigungen – wie eben im Falle Banner –, für die im Durchschnitt elf Verfahrensschritte notwendig sind und 192 Tage veranschlagt werden müssen. In Schweden reichen dafür sieben Behördenwege, die 116 Tage dauern. Vereinfachungen sind weit und breit nicht in Sicht – im Gegenteil: In Wien beispielsweise müssen kleine Bauvorhaben, die nur anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig sind, neuerdings mit einem Gutachten zur "statischen Vorbemessung" versehen werden. Dieses muss nachweisen, dass von den geringfügigen Änderungen keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht.

Dass trotz jahrelanger Versprechungen nichts oder nur wenig in Richtung Entbürokratisierung passiere, erklärt sich Neumayer so: "Das ist für die Politik unattraktive Knochenarbeit." Das Beispiel Banner sei nur eines von vielen, die der Industriellenvereinigung von ihren Mitgliedern als besonders ärgerliche Vorkommnisse zugetragen wurden. Neumayer nennt weitere Hemmnisse: Wer in einer Betriebsküche handelsübliche Reinigungsmittel verwendet, muss diese versperrt aufbewahren und dokumentieren, welche Produkte gerade in Verwendung sind.

Container zu niedrig

Der IV-General schildert zudem einen Fall, bei dem Mitarbeiter wegen eines Betriebsumbaus in einen Container übersiedelt wurden. Um die Räumlichkeiten für die Belegschaft etwas angenehmer zu gestalten, ließ der Arbeitgeber einen Laminatboden in den Container legen. Dadurch betrug die Raumhöhe nur noch 2,48 Meter statt der vorgeschriebenen 2,50 Meter, weshalb das Ausweichquartier vom Arbeitsinspektorat zu untersagen war.

Für Neumayer ist neben überholten Vorschriften der scharfe Vollzug eines der Kernprobleme. Früher hätten Betriebe mit den diversen Behörden in der Regel eine für alle befriedigende Lösung gefunden. Mittlerweile sei das kaum mehr möglich, Unternehmen würden mit Strafen eingedeckt.

Sammelgesetz

Neumayer fordert jetzt die Umsetzung jenes Sammelgesetzes zur Entbürokratisierung ein, auf das sich die Regierung bereits im Sommer des Vorjahres verständigt habe. In diesem Vorhaben soll insbesondere die One-Stop-Shop-Regelung enthalten sein, bei der Gewerbe-, Bau- und andere Genehmigungen mit einem Bescheid ausgestellt werden. (Andreas Schnauder, 25.4.2016)