Wien – Eine 15-Jährige, die im Sommer des Vorjahrs ihren geschiedenen Vater besucht hatte, soll von dem 53-Jährigen missbraucht worden sein. Erst Wochen später vertraute sich das Mädchen ihrer Tante an, weswegen sich der Mann am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen Vergewaltigung und Blutschande verantworten musste. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Bereits vor mehr als einem Jahrzehnt war die Ehe zwischen dem Angeklagten, ein gebürtiger Ägypter, und seiner aus Marokko stammenden Frau geschieden worden. Der Kontakt mit der Tochter, eines von drei gemeinsamen Kindern, gestaltete sich äußerst sporadisch. Am 10. Juli wollte das Mädchen bei dem 53-Jährigen übernachten, als es zu einem Streit kam und es angeblich geschlagen wurde. Eine halbe Stunde später soll der Mann seine Tochter festgehalten und missbraucht haben.
"Sie ist nach drei, vier Stunden überraschend wieder nach Hause gekommen und direkt in ihr Zimmer gegangen", erzählte die Mutter, die sich damals aber nichts weiter dabei gedacht hatte. Erst Wochen später berichtete die 15-Jährige bei einem Besuch mit Verwandten in Marokko von den Geschehnissen. Der Rest der Familie erfuhr erst nach der Rückkehr davon und erstattete Anzeige.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, konnte aber zu den Geschehnissen vorerst nicht genau befragt werden, da laut Richterin Martina Krainz kein Gerichtsdolmetscher für Arabisch aufzutreiben war. Zwar wurde die Mitarbeiterin eines Dolmetschbüros engagiert und vereidigt, doch zeigte sich die junge Frau trotz eines Helfers der ungewohnten Aufgabe nur schwer gewachsen. Ein als Zuhörer anwesender Dolmetscher verließ lautstark protestierend den Gerichtssaal, da der Angeklagte, die Fragen in Hocharabisch missverstehen und die Dolmetscherin dessen ägyptischen Dialekt falsch übersetzen würde.
Die Richterin verschob deshalb die Beschuldigteneinvernahme auf den nächsten Verhandlungstermin und befragte lediglich jene Zeugen, die leidlich Deutsch verstanden und griff nur im Notfall auf die Dolmetscherin zurück. Ein Freund des Beschuldigten und die Tante des Opfers konnten zur eigentlichen Tat keine Auskünfte geben.
Bei der nächsten Verhandlungen sollen jene gynäkologischen Gutachten vorliegen, die von der Verteidigung beantragt wurden. Unter anderem soll geklärt werden, ob man nach so langer Zeit bei der Untersuchung einen Nachweis für die angebliche Vergewaltigung hätte finden können. Zudem wird behauptet, dass aufgrund der angegriffenen Gesundheit des 53-Jährigen die Vergewaltigung nicht so stattgefunden haben kann, wie es die 15-Jährige erzählt habe. Auch dazu soll ein Sachverständiger seine Expertise abgeben. (APA, 27.4.2016)