Wien – Ein toter Mandant, das Aus seiner Hoffnungen auf den Posten des Wiener Rechtsanwaltskammerpräsidenten: Sein Engagement für Rakhat Aliyev stand für den Wiener Rechtsanwalt Stefan Prochaska unter keinem guten Stern. Zumindest im "Anwaltskrieg" mit seinem Kollegen Gabriel Lansky obsiegte er nun: Der Oberste Gerichtshof hat eine von Lansky erwirkte Einstweilige Verfügung gegen Prochaska aufgehoben.

In dem Anwaltsstreit ging es um die Verwendung von Unterlagen aus Lanskys Anwaltskanzlei. Lansky erwirkte beim Handelsgericht Wien eine Einstweilige Verfügung (EV), wonach Prochaska die ihm zugespielten Unterlagen nicht verwenden dürfe. Diese EV wurde nun vom OGH rechtskräftig aufgehoben.

In seiner Entscheidung (4 Ob 232/15v) moniert der OGH grundsätzlich den Einsatz von Einstweiligen Verfügungen in schwebenden Verfahren. Es dürfe nämlich auf gerichtliche oder behördliche Verfahren nicht dadurch Einfluss genommen werden, indem "ein an diesem Verfahren Beteiligter durch Unterlassungs- oder Widerrufsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit eingeengt wird".

Im Jänner bekam Prochaska bei einer weiteren Einstweiligen Verfügung teilweise Recht. Der OGH entschied, dass er die U-Haft gegen Lansky fordern dürfe, dies aber nicht "in der Öffentlichkeit" tun dürfe. Eine dritte EV, in der es um einen von Prochaska angeblich auf Lansky gemünzten "Mafiavergleich" geht, ist noch nicht rechtskräftig entschieden.

Doch auch Lansky konnte kürzlich einen Erfolg verbuchen. Jene Causa, in der Prochaska die U-Haft für seinen Kollegen gefordert hatte, wurde nämlich vom Oberlandesgericht Linz zu den Akten gelegt. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "profil" gab es nämlich keine "objektiven Beweisergebnisse", wonach der von Lansky vertretene Opferverein Tagdyr tatsächlich eine Tarnorganisation des kasachischen Geheimdienstes KNB gewesen sei. Auch in Lanskys Kontakten zu einem kasachischen Generalstaatsanwalt mit KNB-Vergangenheit könne keine Unterstützung des Geheimdienstes zum Nachteil Österreichs erblickt werden. Gegen Lansky war nach Paragraf 256 ("Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs") ermittelt worden. (APA, 27.4.2016)