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Deutschlands Arbeitsministerin Andrea Nahles (mit Innenminister Thomas de Maizière) plant einem Bericht zufolge Großes in Sachen Sozialhilfe.

Foto: REUTERS/Hannibal Hanschke

Berlin – Die deutsche Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Sozialhilfeanspruch von Bürgern aus anderen EU-Staaten einem Zeitungsbericht zufolge drastisch beschränken. EU-Ausländer sollen grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen werden, wenn sie nicht in Deutschland arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe Donnerstagfrüh unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf des Ministeriums.

Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" hat, sollen EU-Bürger demnach einen Anspruch auf diese Leistungen haben. Der Gesetzentwurf soll nun in die Ressortabstimmung gehen.

Zuschuss für Rückreise in Herkunftsland

Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen wären, sieht der Entwurf dem Bericht zufolge einen neuen Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen vor: Längstens für vier Wochen sollen die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf an Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich würden sie ein Darlehen für die Rückreise in ihr Heimatland erhalten, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.

Das deutsche Bundessozialgericht hatte kürzlich festgelegt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Städte und Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen, befürchten zusätzliche Milliardenkosten und drängen auf Abhilfe des Gesetzgebers. (APA, 28.4.2016)