Die Registrierkasse sorgt bei nicht wenigen Unternehmen und Vereinen noch immer für erhebliche Berührungsängste.

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Wien – Bei österreichischen Unternehmern herrscht in Sachen Registrierkasse noch immer großer Nachholbedarf. Und das, obwohl ihnen der Verfassungsgerichtshof mehr Zeit zur Umsetzung verschafft hat. Das Höchstgericht entschied im März, dass die Pflicht zur elektronischen Umsatzaufzeichnung und zur Belegerteilung mit 1. Mai in Kraft tritt. Ursprünglich hätte sie schon mit Jahresanfang Gültigkeit erlangen sollen.

Viele Unternehmer konnten die Verschnaufpause anscheinend nicht zur Aufrüstung nutzen. Wie die Wirtschaftskammer erhoben hat, besitzt rund ein Viertel aller Handelsunternehmen in Österreich, die seit Monatsbeginn der Kassenpflicht unterliegen, noch immer kein Gerät. Die Umfrage erging flächendeckend an alle Händler, sagte Iris Thalbauer dem STANDARD. Sie ist Referentin in der Bundessparte Handel und dort zuständig für die Kassenpflicht. Die Auswertung sei zwar noch nicht abgeschlossen, aber aus den 2.400 bisher berücksichtigten Fragebögen ergebe sich ein aussagekräftiges Bild.

Lieferschwierigkeiten

Schuld an den Versäumnissen seien vor allem Lieferschwierigkeiten bei Kassenanbietern und Probleme bei der Nachrüstung bestehender Systeme. Dass Unternehmer den Kauf teils auch hinausschieben, will Thalbauer nicht bestätigen. Einen anderen Eindruck hat Markus Knasmüller, Sachverständiger für Kassensoftware.

Viele Betriebe würden die Entscheidung, welches System angeschafft wird, so lange wie möglich hinauszögern. "Als vor der VfGH-Entscheidung Gerüchte aufkamen, die Kassenpflicht könnte komplett kippen, ging das Interesse schlagartig zurück", so Knasmüller. Über Monate hinweg seien grundsätzliche Fragen zur Kassenpflicht im Mittelpunkt gestanden. Mittlerweile gehe es bei Anfragen darum, welches System das beste für den jeweiligen Betrieb ist.

Keine Fristverlängerung

So manchem Kassenlieferanten dürfte eine zeitliche Entzerrung bei den Aufträgen gar nicht so ungelegen kommen. Noch immer gibt es Lieferengpässe und Wartezeiten von mehreren Monaten, sagt Knasmüller. Für betroffene Unternehmer gilt: Wer im Fall einer Kontrolle eine Bestellbestätigung vorweisen kann, ist bis 1. Juli strafbefreit. Die WKO fordert eine Verlängerung dieser Schonfrist, was das Finanzministerium jedoch ausschließt.

"Bei der Registrierkassenpflicht wird es keine substanziellen Änderungen mehr geben", sagt Ministeriumssprecher Johannes Pasquali. Einzig technische Details, etwa zum ab 2017 zusätzlich geltenden Manipulationsschutz, sind noch zu klären. Wann der entsprechende sogenannte Wartungserlass ergeht, darüber wollte Pasquali keine Angaben machen. Bei Härtefälle mit speziellen Geschäftsmodellen gebe es aber schon jetzt zahlreiche Ausnahmen.

Strittige Details

Dem stimmt auch Knasmüller zu. Das Ministerium sei Unternehmern bei strittigen Details mit unbürokratischen Auslegungen entgegengekommen. Lange ungeklärt war beispielsweise die Frage, ob Pizzaboten ihre Rechnungen unbedingt am Lieferort ausstellen müssen oder die heiße Ware wie bisher mit einer zentralen Kasse im Restaurant bonieren dürfen. Zweiteres ist nun der Fall.

Dafür stehen andere Firmen laut Knasmüller vor neuen Problemen – mittelständische Betriebe, die bereits seit Jahren Warenwirtschaftssysteme verwenden, diese nun aber auf die Anforderungen zum Manipulationsschutz umstellen müssen. Thalbauer: Berichte über Unternehmen, auf die Kosten in fünfstelliger Höhe zukommen, seien "einzelne Härtefälle". (Simon Moser, 2.5.2016)