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Wien – 2015 gingen erstmals mehr Arbeitslose als Erwerbstätige zur Schuldnerberatung. "Was sich seit Jahren abgezeichnet hat, ist nun eingetreten: Erstmals bilden arbeitslose Klienten die größte Gruppe in der Schuldenberatung", sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen am Mittwoch. 2015 ließen sich 60.000 Österreicher mit durchschnittlich 75.000 Euro an Schulden beraten.

Der Anteil der arbeitslosen Klienten stieg in den vergangenen Jahren stetig an und erreichte im Vorjahr 41 Prozent. Im Jahr 2008 waren es noch 28 Prozent. 40 Prozent der Personen in der Schuldenberatung sind erwerbstätig, 19 Prozent entfallen etwa auf Studenten oder Hausfrauen.

Im Mittel belief sich der Schuldenberg der Österreicher, die im vergangenen Jahr eine Erstberatung in Anspruch genommen haben, auf 74.958 Euro. Die bereinigte Durchschnittsverschuldung, bei der nur Werte zwischen 1.000 bis 700.000 Euro in die Berechnung einfließen, lag 2015 bei 59.761 Euro. Über zwei Drittel der Personen, die eine Schuldnerberatung kontaktierten, häuften Schulden von unter 50.000 Euro an.

Formal niedrigere Bildung

Auf Platz eins der Überschuldungsgründe rangieren seit Jahren Arbeitslosigkeit beziehungsweise Einkommensverschlechterung, gefolgt von gescheiterter Selbstständigkeit und dem mangelhaften Umgang mit Geld.

Das Bildungsniveau der Schuldner liegt unter dem österreichischen Durchschnitt: die meisten Klienten (41,3 Prozent) haben eine Pflichtschule abgeschlossen, 46,7 Prozent können als höchste Ausbildung einen Lehrabschluss beziehungsweise eine berufsbildende Fachschule vorweisen. Zum Vergleich: österreichweit haben 27,6 Prozent höchstens die Pflichtschule absolviert und 46,1 Prozent einen Lehrabschluss beziehungsweise eine berufsbildende Schule besucht.

Der Dachverband weist auch darauf hin, dass das durchschnittliche Einkommen vieler Verschuldeter monatlich deutlich unter dem österreichischem Durchschnitt liegt. Ein Drittel der Klienten hatte 2015 weniger als das Existenzminimum von 872 Euro pro Monat zur Verfügung.

Vielen Schuldnern bleibt die Möglichkeit eines Privatkonkurses oft verwehrt: sie können die erforderliche Mindestquote von zehn Prozent kaum erfüllen. Daher fordert der Dachverband eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf europäische Standards und eine quotenunabhängige Restschuldbefreiung, um auch einkommensschwachen und armutsgefährdeten Personen den Zugang zum Privatkonkurs zu ermöglichen. (APA, 4.5.2016)