Wien – Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hält bei der Reform der Registrierkassenpflicht auch eine Anhebung der Umsatzgrenze (derzeit 15.000 Euro) für möglich. Erste Gespräche mit der SPÖ hat es bereits gegeben. Die Vertreter der Gastronomie in der Wirtschaftskammer beklagen indessen, dass die Kritiker der Registrierkassenpflicht die Interessen kleiner Vereine nur vorschieben würden.

Nachdem sich Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Dienstag zu Änderungen bei der Registrierkassenpflicht bereit erklärt hatte, habe er bereits erste Gespräche mit der SPÖ geführt, sagte Schelling. In SP-Verhandlerkreisen wurde eine erste Gesprächsrunde bestätigt. "Gemeinsames Ziel ist es, die bürokratischen Hürden für Unternehmen abzubauen und die ehrenamtliche Arbeit der Vereine nicht zu gefährden", so der Minister auf APA-Anfrage: "Ich will rasch zu einem Ergebnis kommen, damit besonders die Vereine nicht mehr verunsichert sind und gleichzeitig die Anliegen der Wirtschaft berücksichtigt werden."

Praxisnahe Lösung gesucht

Schelling betont, eine praxisnahe Lösung zu suchen, an der Registrierkassenpflicht selbst aber festhalten zu wollen. Vorstellen kann er sich u.a. eine Anhebung der Umsatzgrenze. Die derzeitige Regelung – Unternehmen müssen ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro eine Registrierkasse verwenden, wenn mehr als 7.500 Euro in bar gemacht werden – ist den Landeshauptleuten zu streng. Sie haben am Montag eine Anhebung auf 30.000 Euro gefordert.

Vom Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer wird die höhere Umsatzgrenze allerdings als "kontraproduktiv" abgelehnt. Obmann Mario Pulker kritisiert im Gespräch mit der APA, dass die Kritiker der Registrierkassenpflicht die Sorge um die "kleinen Vereine" nur vorschützen würden. In Wahrheit seien echte gemeinnützige Vereine wie Feuerwehren nämlich gar nicht betroffen. Vielmehr gehe es um "Partyvereine", die häufig von Jugendorganisationen der Parteien betrieben würden: "Die Jugendorganisationen schwimmen im Hintergrund mit und versuchen, im Kielwasser der kleinen Vereine etwas zu erreichen."

Tatsächlich sind Vereinsfeste gemeinnütziger Vereine von der Registrierkassenpflicht ausgenommen, wenn ihre Dauer 48 Stunden im Jahr nicht übersteigt, wenn für die Musiker maximal 1.000 Euro pro Stunde bezahlt werden und wenn das Fest von Vereinsmitgliedern organisiert wird. Änderungswünsche haben allerdings auch die Gastronomievertreter: Sie wollen nämlich, dass derartige Vereinsfeste künftig im Gemeindeinformationssystem angemeldet werden müssen und dass sie künftig auch in Kooperation mit Gastwirten abgehalten werden dürfen. (APA, 5.5.2016)