Österreichs Justizminister Wolfgang Brandstetter und sein russischer Amtskollege Alexander Konowalow haben bei ihrem jüngsten Treffen in Moskau Anfang April unter anderem aktuelle Menschenrechtsfragen erörtert. Dabei ging es auch um eine umstrittene Verfassungsänderung, die im Dezember in Russland in Kraft trat und seither im Westen für Kritik sorgt.

Die Regelung sieht unter anderem vor, dass das Verfassungsgericht auf Antrag des Justizministeriums prüfen kann, ob einzelne Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit dem russischen Grundgesetz vereinbar sind. Fällt die Antwort negativ aus, werden diese Urteile in Russland nicht umgesetzt.

Kritik von NGOs

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte das neue Gesetz heftig. Die Möglichkeit, Grundrechte bei internationalen Gerichten einzuklagen, werde für Russen dadurch eingeschränkt. "Ich habe diese Befürchtungen natürlich angesprochen", sagte Brandstetter zum STANDARD. "Mein Kollege Konowalow hat mir versichert, dass Russland auch weiterhin zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht." Auch für Konowalow sei es nur in Ausnahmefällen denkbar, die Judikatur aus Straßburg nicht zu übernehmen, so Brandstetter.

Bisher gebe es nur einen einzigen Fall, bei dem die neue russische Regelung zur Anwendung gekommen ist: Zwei Häftlinge wollten ihr Wahlrecht uneingeschränkt durchsetzen, die russische Verfassung bietet dafür jedoch nicht die nötigen rechtlichen Voraussetzungen. "Das politische Wahlrecht für Häftlinge haben auch andere Staaten noch nicht zu 100 Prozent umgesetzt", erklärte Brandstetter. "Auch wir haben dafür bis in die 1990er-Jahre gebraucht."

"Heikler Bereich"

Sollte es jedoch dazu kommen, dass auch bei Grundrechten wie Versammlungs- oder Meinungsfreiheit Entscheidungen aus Straßburg nicht umgesetzt werden, dann wäre das "ein heikler Bereich", den Österreich sehr kritisch sehen würde. "Das habe ich Konowalow so gesagt, und das hat er auch akzeptiert", so Brandstetter. "Aber über Menschenrechte ins Gespräch zu kommen ist in jedem Fall viel besser, als nicht einmal darüber zu reden."

Brandstetter traf sein russisches Gegenüber Konowalow Anfang April als Mitglied der Regierungsdelegation beim Moskaubesuch von Bundespräsident Heinz Fischer. Mitte Mai wird Österreichs Justizminister beim Internationalen Rechtsforum in St. Petersburg einen Vortrag über Grundrechte und Pressefreiheit halten.

Ein Aushebeln der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die österreichische Bundesverfassung wäre übrigens rechtlich gar nicht möglich: Die EMRK ist hierzulande seit 1964 selbst im Verfassungsrang. (Gerald Schubert, 10.5.2016)