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Es soll gerichtlich geklärt werden, ob die Julius-Maximilians-Universität die neuen Auflagen zum Schutz von Versuchstieren umsetzen muss.

Foto: AP/ROBERT F. BUKATY

Nürnberg – Weil sie sich nicht auf die angemessene Haltung von Versuchstieren einigen können, treffen sich Universität und Stadt Würzburg am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht. Die Julius-Maximilians-Universität klagt gegen Auflagen zum Züchten und Halten der derzeit 17.000 Tiere, an denen am Zentrum für Experimentelle Molekulare Medizin (ZEMM) geforscht wird.

Die Stadt fordert unter Verweis auf eine Verordnung zum Schutz von Versuchstieren unter anderem, dass der für das Züchten und Halten der Tiere verantwortlichen Mitarbeiterin ein Stellvertreter zur Seite gestellt wird. Außerdem legte sie in Quoten fest, wie viele Tiere gelernte, ungelernte und fachfremde Beschäftigte jeweils betreuen dürfen.

Die Universität sieht dafür aber keine rechtliche Grundlage. Es habe auch mit dem bisherigen System in den vergangenen Jahrzehnten keine Beanstandungen gegeben, die entsprechende Änderungen rechtfertigen würden, betont eine Sprecherin der Universität. Nachdem die Stadt die Erlaubnis eineinhalb Jahre nach dem Antrag der Uni dennoch nur mit leicht angepassten Auflagen erteilt hatte, reichte diese im Herbst 2015 Klage ein.

Änderung im Tierschutzgesetz

Die bisherige Erlaubnis des ZEMM zum Halten von Mäusen, Kaninchen, Schweinen und einigen weiteren Tierarten bestand seit 2008. Wegen einer Änderung des Tierschutzgesetzes musste die Universität diese im Dezember 2013 allerdings neu beantragen – seitdem laufen die Verhandlungen.

Dass sich die beiden staatlichen Institutionen nicht außergerichtlich einigen können, ist laut Stadt und Verwaltungsgericht in Würzburg in der jüngeren Vergangenheit beispiellos, auch im deutschen Bildungsministerium ist kein ähnlicher Fall bekannt. Die Stadt habe mit allen betroffenen Institutionen bis auf das ZEMM eine Einigung über die neuen Auflagen erzielt, so ein Sprecher der Stadt Würzburg. (APA, dpa, 10.5.2016)