Mit Video Direct bietet nun auch Amazon eine Plattform für Videomacher.

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Online-Händler Amazon wagt sich auf einem neuen Terrain mit Youtube und dessen Mutterfirma Alphabet in den Ring. Der Konzern startet eine eigene Videoplattform, auf der Nutzer Inhalte hochladen und bei Abrufen Geld verdienen können. Sie heißt Video Direct.

Werbefinanzierte Videos in den USA möglich

Bei Youtube erhalten Videomacher entweder Anteile an den Einnahmen, die Youtube durch das Einblenden von Werbung in Form von Clips oder Bannern verdient oder in einem Tantiemen-Modell, wenn sie Teil des kostenpflichtigen Youtube Red-Pakets sind. Amazon Video Direct will hier noch mehr Flexibilität bieten.

Hochgeladene Clips und Filme werden an Nutzer von Amazon Video ausgespielt. Die Ersteller können wählen, ob sie durch Werbung, Prime Video-Tantiemen, digitale Leihe oder Kauf ihrer Werke verdienen möchten. Die Modelle lassen sich auch kombinieren, wobei die Option werbefinanzierter Clips vorerst nur in den USA zur Verfügung steht. Für die Top 100 erfolgreichsten Inhalte will man monatlich eine Million Dollar zusätzlich als Bonus aufteilen.

Amazon will dazu umfangreiche Statistiken zu den Abrufen und auch Einnahmeprognose liefern, die bei der Optimierung helfen sollen. Amazon Video ist als Client-App für zahlreiche Geräte verfügbar und läuft auf Smartphones, Tablets, Spielkonsolen, Amazons eigenen TV-Sticks und Settopboxen sowie über den Browser auf PCs und Laptops.

Für "Anbieter professioneller Videos"

Der Dienst soll neben Großbritannien, USA, Deutschland und Japan auch in Österreich starten. Zu Beginn sind bereits einige bekanntere Unternehmen mit eigenem Content an Bord, darunter Mashable, der Guardian sowie "How Stuff Works", ein bisher von Youtube bekannter Kanal mit Erklärvideos.

Die Anmeldeseite für Video Direct ist bereits online. Ob alle Registrierungen angenommen werden, ist unklar, die Plattform ist "ab sofort" für "alle Anbieter professioneller Videos" geöffnet. Alle hochgeladenen Videos sollen vor der Freischaltung darauf geprüft werden, ob sie etwa Urheberrechte verletzen oder anstößige Inhalte enthalten. (gpi, 10.05.2015)