Berlin – Nach monatelangem Gezerre hat die deutsche Regierung ihren Streit um eine Reform für mehr Schutz von Arbeitnehmern beigelegt. "Wir haben eine Einigung", teilte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Dienstagabend nach einem Spitzentreffen von Union und SPD in Berlin mit.

"Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen", kündigte sie an. Klar verabredet sei gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher. Eine Dauerentleihung von Zeitarbeitnehmern gebe es künftig nicht mehr.

Der Weg sei nun frei für die zügige weitere Beratung des Gesetzentwurfs im Kabinett. Die Einigung wurde in einer Spitzenrunde bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach knapp zweistündigen Beratungen erzielt. Vor allem die CSU hatte Änderungswünsche angemeldet.

"Unternehmerische Flexibilität"

Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen etwa IT-Dienstleistungen oder Catering- und Reinigungsdienste an andere Firmen. Laut den Gewerkschaften nutzen viele Unternehmen solche Verträge sowie Zeitarbeitnehmer, um Löhne zu drücken und soziale Standards zu senken. Die Arbeitgeber hatten hingegen vor harten Einschränkungen unternehmerischer Flexibilität gewarnt.

Zum ersten Mal in der Geschichte gebe es bald Regeln, "die durch Transparenz den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen", sagte Nahles. Einen ersten Gesetzentwurf hatte ihr Ressort bereits im November vorgelegt.

Für Zeit- oder Leiharbeiter solle künftig eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gelten. In Tarifverträgen dürften Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber darüber hinausgehen. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen – das ist ein neuer Kompromiss – ohne eine Deckelung von tariflichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen können: Von einer Obergrenze von 24 Monaten soll dann abgewichen werden können, wenn der Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen eine abweichende Obergrenze ausdrücklich festlegt. "Das ist Tarifpolitik vom Feinsten", so die Arbeitsministerin. (APA, 10.5.2016)