Jan Böhmermann hat es bei seinem Comeback nach seiner selbstverordneten Auszeit wieder geschafft: als "Team Royaleraff" hat er den TV-Sender RTL mit einem untergejubelten Kandidaten blamiert und die schmutzigen Methoden der Reality-Show-Macher aufzeigt. Den Skandal um die Erdoğan-Klage gegen die "Schmähkritik" in der Neo-Magazin-Royale-Sendung von Ende März degradierte der TV-Satiriker zu einer Fußnote.

Neue Zielscheibe: Jan Böhmermann infiltrierte eine RTL-Realityshow.
NEO MAGAZIN ROYALE

Die Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan erreichte unterdessen Bundesrat und Bundestag in Berlin. Im Bundesrat wurde am Freitag über eine Länderinitiative zur sofortigen Abschaffung des Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches verhandelt. Dieser Majestätsbeleidigungsparagraf ermöglicht es Erdoğan, mit Billigung Angela Merkels zusätzlich zum normalen Beleidigungsparagrafen gegen Böhmermann vorzugehen. Die Bundeskanzlerin hat lediglich eine Abschaffung des Paragrafen ab 2018 in Aussicht gestellt. Bei einer sofortigen Streichung könnte die Strafverfolgung nach diesem Paragrafen nicht mehr durchgeführt werden. Das Anliegen der Länder wurde an die Ausschüsse weitergereicht, eine sofortige Abstimmung abgewiesen.

Auch im Bundestag wurde am Donnerstag über Paragraf 103 debattiert – der CDU-Hinterbänkler Detlef Seif nutzte seine Redezeit dafür, das Gedicht der "Schmähkritik" vorzutragen – in voller Länge aber komplett dekontextualisiert. Seifs Begründung ist in sich widersprüchlich: das Gedicht sei für eine Debatte zu wenig bekannt, die meisten würden nur Ausschnitte kennen. Dass er selber mit dem Gedicht nur einen Teil aus dem Zusammenhang des gesamten Beitrags gerissen hat, erklärt er im Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Stern" mit Zeitmangel bei seiner Rede.

CDU-Abgeordneter Detlef Seif äußert im Bundestag eine Schmähkritik am türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan.
janboehm

Nicht nur, dass der Vortrag Seifs im Grunde eine Urheberrechtsverletzung darstellt, hat er damit das Gedicht endgültig verewigt. Zwar findet es sich natürlich ohnehin in den Weiten des Internets, doch nun ist es auch in den Protokollen des Bundestags dokumentiert.

Im April war der Berliner Piratenchef Bruno Kramm verhaftet worden, weil er bei einer Kundgebung vor der türkischen Botschaft aus dem Erdoğan-Gedicht zitiert hatte und die einzelnen Passagen einer kritischen Betrachtung unterziehen wollte. Der merkelschen Logik folgend müsste Seifs Vortrag im Bundestag nun jedenfalls mindestens ebenso als "bewusst verletzend" eingeordnet werden wie Böhmermanns Original, das ja nur als ein Demonstrationsmittel dafür diente, darzustellen, was erlaubt ist und was nicht.

Piratenchef Bruno Kramm wird verhaftet, weil er aus Böhmermanns Gedicht zitierte.
Marsili Cronberg

Wenn Erdoğan in seiner Dauerbeleidigtheit konsequent ist, muss er die deutsche Regierung nun auch in der Causa Seif um Strafverfolgung nach Paragraf 103 ersuchen. Und um ihrer eigenen Linie treu zu bleiben, sollte Merkel sich vorbeugend in Ankara für ihren Parteikollegen entschuldigen. Da sie sich im Zuge ihrer Ermächtigung der Strafverfolgung Jan Böhmermanns dafür ausgesprochen hat, dass Staatsanwaltschaft und Justiz in derartigen Angelegenheiten das letzte Wort haben sollen, wäre es konsequent von ihr sich dafür einsetzen, dass Seifs parlamentarische Indemnität vom Bundestag aufgehoben wird, was bei einer Anklage wegen verleumderischer Beleidigungen nach Paragraf 187 StGB möglich ist. Schließlich hat die CDU im Zuge der Causa Böhmermann auch eine Debatte über die Regelungen der Abgeordneten-Immunität angeregt. (Michael Vosatka, 14.5.2016)