Die Website der "Franz West Privatstiftung" ist außer Betrieb. Denn die Rechte an den Bildern der dort bis vor kurzem gezeigten Werke liegen einem OGH-Urteil zufolge jetzt beim "Archiv Franz West".

Screenshot: Standard

In der Galerie Presenhuber (Zürich) wurden vergangenes Jahr (August bis November) Möbelobjekte von Franz West offeriert, die seit 2014 von der Wests Privatstiftung produziert wurden. Dieser Ausstellungseinblick ist ein derzeit rares Dokument: Denn die Stiftung darf keine Möbelfotos mehr veröffentlichen, da die Bildrechte nun beim Franz West Archiv liegen, das wiederum über keine Fotos verfügt.

Foto: Galerie Eva Presenhuber

Wer sich dieser Tage im Internet über die Aktivitäten, das Programm und den amtierenden Vorstand der "Franz West Privatstiftung" informieren will, hat Pech. Anfang dieser Woche wurde die Website außer Betrieb genommen. Die schnellste Variante und pragmatischste Lösung, da sowieso sämtliche Abbildungen von Werken des Künstlers entfernt werden müssen, wie Ines Turian, einst Wests Atelierleiterin, bestätigt.

Es ist dies nur eine der Konsequenzen, die aus dem bereits Ende März ergangenen und den Parteien jüngst zugestellten Urteil resultiert, mit dem der Oberste Gerichtshof (OGH) einen seit Sommer 2012 schwelenden Disput beendete. Zumindest vorläufig, denn dass hinter den Kulissen weitergestritten wird, ist nicht auszuschließen.

Die Situation ist komplex, und vermeintlich unterschiedliche Interessen machen sie nicht einfacher. Profit spielt eine Rolle, konkreter monetärer ebenso wie inhaltlicher, der Arbeitsplätze sichert. Auch geht es um etwa 300 Kunstwerke mit einem kolportierten Wert von 50 Millionen Euro und um ein weiteres Verfahren, das nun, nachdem seine Witwe Tamuna Sirbiladze verstarb, namens der gemeinsamen Kinder geführt wird. Gegen die von West kurz vor seinem Tod gegründete Privatstiftung, deren Begünstigte die Kläger sind. Eine zugehörige Verhandlung findet kommende Woche statt.

Aktuell war es, wie berichtet (4. 5. "West gegen West"), um Bild- und Verwertungsrechte gegangen, die sowohl das "Archiv Franz West", 2000 von West als gemeinnütziger Verein konstituiert, als auch "Franz West Privatstiftung" für sich beanspruchten. Der nachfolgende Pallawatsch war irgendwie absehbar, auch wenn Juristen das anders sehen, besonders die in dieser Causa involvierten.

Denn der Künstler hatte – was man nicht darf, aber praktisch kann – die Rechte zu Lebzeiten zweifach übertragen: einerseits dem Verein und erst wirksam mit seinen Tod sowie andererseits an die Stiftung und ohne solch aufschiebende Bedingung. West starb fünf Tage nach der Stiftungsgründung, womit es theoretisch keine Rechte mehr gab, die auf den Verein hätten übergehen können. Eine Schlussfolgerung, die auf dem Instanzenweg auch das Oberlandesgericht zog. Einerlei, der OGH sah es anders.

Unautorisierte Werke

Im Mittelpunkt der Streitereien stand in den letzten Monaten etwa die posthume Herstellung von West-Möbelobjekte, die sich von jenen bereits abgeschlossener Editionen unterscheiden. Konkret geht es um acht Typen, darunter Stühle, ein Fauteuil, eine Garderobe oder Diwan-Modelle, die seit Anfang 2014 als "offene Edition", quasi "on demand" in Wests ehemaligem Atelier gefertigt wurden.

Mit den posthum von der Franz West Werknutzungs GmbH produzierten Möbeln wurden 2015 etwa Ausstellungen in New York (Gagosian Gallery) oder Zürich (Galerie Presenhuber) bestückt. Zwischendurch gastierten sie als Kommissionsware im Angebot auf Kunstmessen: Ein mit 10.000 Euro veranschlagtes Objekt sollte dem Galeristen beispielsweise 4000 und der Stiftung 6000 Euro bescheren. Rasend soll der Verkauf nicht gelaufen sein. Laut Peter Polak, Anwalt des Archivs, bestünden für diese Möbel zahlreiche Ansprüche und unter anderem sogar ein Beseitigungsanspruch, da es sich urheberrechtlich um nicht autorisierte Werkstücke handelt.

Man habe nun Rechnungslegung eingefordert und erwarte von der Privatstiftung die Herausgabe des unrechtmäßig Eingenommenen. Verhält sich die Stiftung kooperativ und befolgt die OGH-Entscheidung, ergebe sich nicht die Notwendigkeit, weitere Ansprüche des Archivs bei Sammlern zu ergreifen.

Kooperation als Lösung

Welchen Umfang die Produktion hatte? Das könne sie spontan nicht beziffern, erklärt Ines Turian auf Anfrage. Gesprächig ist die Vorsitzende der Stiftung dieser Tage nicht, auch nicht als ordentliches Vereinsmitglied des Archivs. In ihrer Doppelfunktion war sie über Monate gewissermaßen ihr eigener Feind, die Frage nach einem etwaigen Interessenkonflikt bleibt unausgesprochen, andere überwiegen.

Etwa auch, wer künftig Authentifizierungsverfahren für sich beansprucht. Immer wieder berichteten Kunsthändler und Sammler in der Vergangenheit von frühen Arbeiten, die West nicht wiederzuerkennen behauptete und damit zu Plagiaten degradierte. Darüber hinaus soll es Fälschungen geben, die West einem Profil-Bericht zufolge "spaßeshalber als seine eigenen deklarierte". Ein Beirat wäre sicher die ideale Lösung.

Eine Zusammenarbeit mit der Stiftung will Archivpräsident Edelbert Köb gar nicht ausschließen, auch weil er die Kompetenz einiger Beteiligter sehr zu schätzen wisse. Und punkto Möbelproduktion? Hier könne er sich gleichfalls eine Kooperation vorstellen, schon weil das Archiv keinen kommerziellen Gewerbebetrieb will. Den hätte die Stiftung mit der Franz West Werknutzungs GmbH längst implementiert.

Zusammengefasst: Wäre es nicht so kompliziert, wäre das West'sche Wirrwarr eigentlich einfach zu lösen. (Olga Kronsteiner, Album, 13.5.2016)