Jeder muss die Möglichkeit bekommen, sich für ein würdiges Lebensende entscheiden zu können. Und deshalb muss ein jeder selbst bestimmen dürfen, wie und wann er aus dem Leben scheidet: Das ist das Ziel der Weltkonferenz für Sterbehilfe in Amsterdam, die alle zwei Jahre vom Weltverband der Sterbehilfegesellschaften organisiert wird.

"Sterbehilfe ist eine persönliche Entscheidung", betont Rob Jonquière, ehemaliger Hausarzt und Altvorsitzender der Niederländischen Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende (NVVE). "Man kann dafür oder dagegen sein – aber es gibt zu viele Menschen auf der Welt, die diese Option noch nicht haben."

Teilnehmer aus 26 Ländern

Jonquière ist Mitorganisator der Konferenz und gehört zu den rund 400 Teilnehmern, die in den vergangenen vier Tagen Erfahrungen ausgetauscht und von den moralischen und gesetzlichen Dilemmas berichtet haben, mit denen sie konfrontiert werden – Ärzte, Politiker, Juristen und Aktivisten aus 26 verschiedenen Ländern.

Die Niederlande waren die Ersten, die 2002 den internationalen Alleingang wagten und ärztliche aktive Sterbehilfe gesetzlich regelten. Zwar ist Sterbehilfe nach wie vor verboten, aber hält sich der Arzt an bestimmte Richtlinien, kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen:

Der Patient muss unerträglich und ohne Aussicht auf Genesung leiden und den Wunsch nach Sterbehilfe selbst mehrfach geäußert haben. Der Arzt hat die Angehörigen zu informieren und einen unabhängigen Kollegen zurate zu ziehen. Dann muss er den Fall umgehend einer der fünf regionalen Prüfungskommissionen melden: Sie kontrollieren, ob er sorgfältig gehandelt hat oder strafrechtlich verfolgt werden muss.

Andere Länder schaffen gesetzliche Regelungen

So weit ist es seit der Verabschiedung der gesetzlichen Sterbehilferegelung 2002 noch nie gekommen. Und das, obwohl sich die Zahl der geleisteten Sterbehilfefälle seitdem mehr als verdoppelt hat – von rund 2000 auf mehr als 5000. Das sind rund vier Prozent aller Sterbefälle in den Niederlanden.

Inzwischen sind die Niederländer nicht mehr allein auf weiter Flur: "Viel ist in Bewegung gekommen", konstatiert NVVE-Vorsitzende Margo Andriessen. Sterbehilfe ist auch in Luxemburg, Belgien und Kolumbien gesetzlich erlaubt. In Kanada liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Darin geht es nicht nur um die ärztliche aktive Sterbehilfe, sondern auch um "assisted suicide": um Hilfe bei Selbsttötung, die auch von Nichtärzten, beispielsweise Familienangehörigen, geleistet werden kann.

In den Niederlanden ist das verboten, Sterbehilfe darf ausschließlich von einem Arzt geleistet werden: "In dieser Hinsicht stehen wir still", sagt NVVE-Vorsitzende Andriessen, die sich dafür einsetzen will, dass dies auch in den Niederlanden erlaubt wird.

Kritik aus Deutschland

Tabuisiert hingegen wird Sterbehilfe nach wie vor in Ländern wie Frankreich, Österreich und Deutschland: Am Vorabend der Weltkonferenz hat die deutsche Stiftung Patientenschutz vor einer weiteren Zunahme aktiver Sterbehilfe gewarnt: "Offenkundig ist Töten ansteckend", so Vorstand Eugen Brysch.

Die Befürworter hingegen weisen darauf hin, dass Sterbehilfe überall stattfindet – auch wenn sie verboten ist. "Aber dann heimlich und unkontrollierbar", so Heleen Dupuis, Professorin für medizinische Ethik, die sich als ehemalige Senatorin 2002 für den niederländischen Sterbehilfeparagrafen eingesetzt hat. (Kerstin Schweighöfer aus Den Haag, 14.5.2016)