Frankfurt – In der Affäre um die Manipulation von Referenzzinssätzen wie dem Libor hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt fünf ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank entlastet. Man habe ihnen weder Untreue noch einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz nachweisen können, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag.

Die Manipulation von Referenzzinssätzen alleine sei nach der Anfang des Jahrtausends geltenden Gesetzeslage zudem grundsätzlich nicht strafbar gewesen. Über die Einstellung des Verfahrens hatte zuerst der "Spiegel" berichtet. Die Deutsche Bank äußerte sich dazu nicht.

Die Aufsichtsbehörden in Großbritannien und den USA hatten die Deutsche Bank im vergangenen Jahr wegen des Zinsskandals zu einer Strafe von 2,5 Milliarden Dollar verdonnert. Nach ihren Erkenntnissen haben sich Händler mehrerer Banken bei Referenzzinsen wie Libor und Euribor abgesprochen, um Handelsgewinne einzustreichen. An solchen Zinssätzen hängen weltweit Geschäfte in einem Volumen von hunderten Billionen Dollar. Die britische Finanzaufsicht FCA monierte im Fall Deutsche Bank zudem, das Institut sei bei der Aufklärung der Affäre unkooperativ gewesen und habe Ermittler teilweise in die Irre geführt.

Bei den Frankfurtern laufen Insidern zufolge schon länger interne Prüfungen, die die Rolle des ehemaligen Vorstands sowie des Aufsichtsrats im Libor-Skandal untersuchen. Sollte die Untersuchung zum Verhalten von Chefkontrolleur Paul Achleitner bis zur Hauptversammlung am Donnerstag nicht abgeschlossen sein, müsste der Österreicher fürchten, dass ihm die Aktionäre bei der Debatte über dieses Thema wegen Befangenheit die Versammlungsleitung entziehen. Laut "Spiegel" steht die Prüfung zur Rolle Achleitners aber kurz vor dem Abschluss. Auch dazu wollte sich die Deutsche Bank nicht äußern. (APA/Reuters, 13.5.2016)