Wien – Es ist im Prozess gegen Mohammad M. viel vom "Kulturkreis" und dem "arabischen Raum" die Rede. Was allerdings in diesem speziellen Fall möglicherweise gar keine Rolle spielt – denn die versuchte Vergewaltigung zweier Mädchen, die dem 18-Jährigen vorgeworfen wird, könnte genauso gut nach einem Feuerwehrfest in Niederösterreich passiert sein.

Das Verfahren vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Norbert Gerstberger beginnt ungewöhnlich: Der Angeklagte bestreitet nämlich sein Geburtsdatum. Er will erst 16 sein, behauptet er. Dass er in seinem noch offenen Asylverfahren einen konkreten Geburtstag genannt hat, bestreitet er. Die Altersfrage ist für den Strafrahmen wichtig, als Volljährigem drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft, wäre er jünger, wären es maximal fünf. Gerstberger glaubt an die 18 Jahre.

Eltern im Bürgerkrieg umgekommen

Im November 2014 ist der gebürtige Libyer mit seinem Bruder nach Österreich gekommen, zunächst war er in Traiskirchen untergebracht. "Aber dort war kein Platz, und es hat immer Streit mit den Afghanen gegeben." Er fuhr nach Wien und wurde zum U-Boot. Überraschenderweise hat der Teenager, der seine Eltern im Bürgerkrieg verloren hat, aber einen Onkel in Wien. Der ist im Saal anwesend, warum er sich bisher nicht um seinen Neffen gekümmert hat, bleibt offen.

Dem Angeklagten werden mehrere Delikte vorgeworfen. Neben Drogenbesitz auch drei versuchte Diebstähle, einer davon betrifft eine Hose aus einem Geschäft namens Camp David. "Wieder etwas gelernt. Das ist nicht nur der Sommersitz des US-Präsidenten, sondern auch ein Modegeschäft", merkt Gerstberger an.

Der schwerwiegendste Vorwurf ist aber das Sexualdelikt um 4 Uhr früh am 12. März. "Ich war in einer Disco, habe Bier und Wein getrunken und Ecstasy genommen", sagt M. dem Senat. "In der U-Bahn sind dann die zwei Mädchen gekommen, die eine hat mir die Zigarette weggenommen. Das war aber nur Spaß."

Nächtliche U-Bahn-Fahrt

Man sei ins Gespräch gekommen. Dialog wäre zu viel gesagt. "Ich kann nur ein paar Worte Deutsch", lässt der Angeklagte übersetzen. Man kam dennoch überein, noch auf ein weiteres Getränk zu gehen. Das Trio fuhr mit der U-Bahn von der Station Spittelau zum Praterstern, rund 15 Minuten war man unterwegs. "Dort sind wir dann in einen Hausflur gegangen", erinnert sich der 18-Jährige. "Die Mädchen sind freiwillig mitgekommen."

"Was haben Sie sich gedacht? Haben Sie auf Sex gehofft?", fragt der Vorsitzende. "Unterwegs noch nicht, erst in dem Haus." – "Und, gab es freiwilligen Sex?" – "Ich habe die eine Frau umarmt und viele Bussis gegeben. Dann hat die andere mit ihr geredet, und sie hat mich in die Schulter gebissen und weggestoßen. Dann kam die Polizei." Der Unbescholtene gibt aber zu, die Frau bedrängt und ihr den Mund zugehalten zu haben, bekennt sich also grundsätzlich schuldig.

Die erste Zeugin, eine 20-Jährige, erzählt völlig anderes. "Meine Freundin hat ihn bei der U-Bahn-Station kennengelernt. Wir waren beide betrunken. Dann hat es geheißen, wir gehen noch was trinken." Sie wollte die Freundin nicht alleine lassen und kam mit.

Mit Faust ins Gesicht geschlagen

Nach der Ankunft sei man auf der Straße gegangen. "Plötzlich hat er uns beide am Handgelenk gepackt und in das Haus gezogen", schildert sie. "Ich habe ihn gleich mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ich bin Kickboxerin, da hat er mich losgelassen." Sie lief zurück auf die Straße und verständigte die Polizei. "Er hat meine Freundin in den Keller gezerrt, ich habe oben gewartet, da ich ja nicht wusste, wie viele Männer dort unten sind."

Dass es einen Faustschlag gegeben hat, bestreitet der Angeklagte – obwohl bei der Polizei eine Verletzung dokumentiert wurde. Er sagt auch, er habe die zweite Frau überhaupt nicht berührt.

Das 19-jährige Opfer kann sich zwar nicht ganz genau erinnern, glaubt aber eher nicht, dass M. sie ins Haus gezogen habe. Bei der Polizei hat sie noch angegeben: "Wir sind ohne Überlegen mitgegangen." Sie weiß auch nicht mehr, wie es der Angeklagte geschafft hat, sie Richtung Keller zu ziehen. Dass er sie betatschte, ihre und seine Hose öffnete und sie verzweifelt um Hilfe geschrien und ihn gebissen hat, hat sich ihr dagegen eingebrannt.

Ein bisschen betrunken und lustig

Verteidiger Christian Kaiser versucht, jeden Eindruck, dass er eine Täter-Opfer-Umkehr beabsichtigt, zu vermeiden, fragt aber trotzdem nach. "Sie sind ja dennoch mit ihm in die U-Bahn gestiegen und haben geredet. Haben Sie sich vielleicht etwas erwartet?" – "Ich war schon ein bisschen betrunken und lustig. Aber ich wollte nur noch was trinken gehen."

Im Schlussplädoyer geht Kaiser nochmals darauf ein. "Es ist natürlich schon irgendwie erstaunlich, dass ich mit einem Wildfremden mitfahre. Das berechtigt ihn natürlich nicht zur Gewalt. Aber er hatte im Hausflur seine Triebhaftigkeit nicht mehr unter Kontrolle", bittet er um eine milde Strafe.

Der Senat gesteht es dem Angeklagten schließlich sogar zu, dass "gewisse Signale falsch verstanden worden sind. Aber auch im arabischen Raum muss klar sein, dass eine Frau nicht will, wenn sie nicht will", begründet Gerstberger die nicht rechtskräftige Verurteilung zu zwei Jahren Haft. Der auch eine Hoffnung hat: "Wichtig ist, dass Sie in eine Struktur kommen, das ist eine Chance in der Haft. Ob Sie je eine Chance auf Asyl haben, steht natürlich auf einem anderen Blatt." (Michael Möseneder, 19.5.2016)