Wien – Rico L. ist vor etwa einem halben Jahr aus Sachsen nach Österreich gekommen. "Warum?", fragt ihn Richterin Andrea Philipp-Stürzer. "Ich wollte mir Österreich anschauen." – "Und mit welchen Mitteln?" – "Mit Gespartem." – "Wie viel war das?" Der 45-Jährige überlegt. "Ich weiß es nicht mehr." – "Irgendwann ist es sich offenbar nicht mehr ausgegangen", stellt die Richterin fest. Denn innerhalb von drei Wochen hat der Obdachlose 15-mal die Zeche geprellt, nun ist er wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht.

Der unbescholtene Angeklagte steht offensichtlich unter Medikamenteneinfluss, er wird in der Untersuchungshaft wegen psychischer Probleme behandelt. Er spricht leise und langsam, macht immer wieder lange Pausen.

Tatmotiv Hunger und Durst

"Warum machen Sie das?", will Philipp-Stürzer wissen. "Weil ich Hunger und Durst hatte", lautet die entwaffnende Antwort. "Es gibt ja auch Betreuungseinrichtungen, waren Sie da nie dort?", wundert sich die Richterin. "Ich war bei der Caritas, aber die haben mich weggeschickt", behauptet er.

Der Schaden ist überschaubar, er schnabulierte nicht im Steirereck, sondern in Pizzerien, Bars und Bäckereien. Die geringste Summe: 3,30 Euro für einen Whisky. Der Modus operandi war nicht recht gefinkelt: Er konsumierte und sagte am Ende, er habe weder Geld noch Ausweis, dann wartete er geduldig auf die Polizei.

Er ist zu allem geständig, das Geld will keiner der Betriebe zurück. "Wie soll es denn jetzt mit Ihnen weitergehen?", macht sich die Richterin Sorgen. "Ich will eigentlich nach Spanien, dort ist es wärmer." – "Und wie wollen Sie dort hinkommen?" Schweigen.

Kein Kontakt zu Verwandten

Die Medikamente will er nach der Haft eigentlich nicht weiternehmen, auch keine Therapie machen, mit Verwandten und Bekannten in Deutschland hat er schon seit Jahren keinen Kontakt.

Philipp-Stürzer verurteilt ihn bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren nicht rechtskräftig zu acht Monaten Haft, sechs davon bedingt. Den Rest hat er bereits in der Untersuchungshaft verbracht. "Sie können also heute nach Hause gehen", sagt die Richterin und stutzt. "Also nach Hause – Sie können heute gehen."

Am Ende wünscht Sie ihm noch alles Gute. "Wenn Sie nach Spanien wollen, dann versuchen Sie es. Aber sonst gehen Sie bitte zur Caritas, dort bekommen Sie Essen." (Michael Möseneder, 27.5.2016)