Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser im Jahr 2013.

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Wien/Linz/St. Pölten – Der Rechnungshof (RH) hat sich mit dem Donauhochwasser 2013 beschäftigt und dabei unter anderem die Einhaltung der Wehrbetriebsordnungen überprüft, die laut dem am Mittwoch dem Parlament vorgelegten Bericht bei den meisten Kraftwerken auch eingehalten wurden. Deutliche Abweichungen gab es bekanntermaßen beim Kraftwerk Aschach.

Das an manchen Messstellen 300-jährliche Hochwasser hatte 2013 im Eferdinger Becken zu unerwartet starken Überflutungen geführt. Weil der Verbund geringfügig von der Wehrbetriebsordnung (WBO) abgewichen war, kam in den betroffenen Gemeinden Kritik auf. Laut einer vom Land in Auftrag gegebene Studie der Universität Kassel hatte das Abweichen aber keine nennenswerten Auswirkungen – "flächenhaft zwei bis drei Zentimeter" maximal, so die Experten.

Evaluierungen gelobt

Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Frage, ob die festgestellten Abweichungen die Hochwasserschäden vergrößert haben, zur Zeit der Überprüfung nicht restlos geklärt waren. Laut den vorliegenden Berichten sei jedoch davon auszugehen, dass sie nahezu keine Auswirkungen hatten.

Die durchgeführten Evaluierungen zum Hochwasser wurden als umfangreich und zweckmäßig gelobt. Teilweise waren die Verbesserungsvorschläge während der RH-Prüfung bereits in der Umsetzungsphase.

Kritik gab es hingegen dafür, dass die meisten Probleme mit dem Sedimentmanagement, die zumindest seit dem Hochwasser 2002 bekannt waren, noch immer nicht gelöst waren. In Niederösterreich und Oberösterreich verfügten zudem nicht alle an der Donau gelegenen Gemeinden über einen allgemeinen Katastrophenschutzplan bzw. über einen speziellen Notfallplan für Hochwasser.

Katastrophenpläne überprüfen

Einige der Schlussempfehlungen: Es sollte auf einheitliche Regelungen betreffen der Räumung von Sedimenten und Entschädigungszahlungen hingewirkt werden. Die Messprogramme für Stromsohlenaufnahmen sollten zeitlich abgestimmt werden, um Doppelgleisigkeiten sowie längere Nichtmessungen zu vermeiden. In Oberösterreich sollten die für den Wasserstands- und Hochwassernachrichtendienst relevanten Unterlagen in einem Handbuch zusammengefasst werden.

Niederösterreich wird empfohlen, sich die Katastrophenschutzpläne der Bezirke übermitteln zu lassen und diese stichprobenartig zu überprüfen. Im Land ob der Enns wiederum wäre verstärkt auf die Erstellung der speziellen Notfallpläne Hochwasser hinzuwirken und diese sollten ebenso wie in Niederösterreich zentral erfasst werden. (APA, 1.6.2016)