"Strache?", fragte Nina Proll. "Nein, den mein ich gar nicht."

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Nina Proll.

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Wien – Zwei Instanzen haben Heinz-Christian Strache schon abblitzen lassen: Der FPÖ-Chef sah sich in einer Folge der ORF-Serie "Vorstadtweiber" falsch als homosexuell dargestellt. Die Serie habe das aber gar nicht behauptet, entschieden Medienbehörde und Bundesverwaltungsgericht. Nun bemüht Strache den Verwaltungsgerichtshof.

Hans Peter Lehofer, Sprecher des Höchstgerichts, bestätigt dem STANDARD die eingebrachte Revision: "Das Verfahren ist seit 25. Mai 2016 bei uns anhängig."

Strache-Dialog

Woran stößt sich Strache? An dem Satz: "In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu."

Doch der "Vorstadtweiber"-Dialog ging weiter, betonten die Medienbehörde und das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz. Mit der Gegenfrage: "Der Strache?" Antwort: "Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da." – "Da kommen einige infrage." Zu beurteilen sei die gesamte Passage, in der die erste Behauptung ja sofort verneint werde, sagen die beiden Instanzen.

In TVthek abrufbar

Der ORF hat diesen Dialog schon vor der Ausstrahlung am 9. Februar 2015 aus der "Vorstadtweiber"-Folge entfernen lassen. Aber: In den Untertiteln blieb sie erhalten und war etwa in der TVthek des ORF abzurufen. Darauf bezieht sich Straches Beschwerde.

Der FPÖ-Chef sieht durch den ersten Teil des Dialogs seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, den Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, das Mediengesetz und das ORF-Gesetz schützen. Er sei im Übrigen nicht homosexuell, was aber rechtlich nichts zur Sache tue, zitierte die Medienbehörde Komm-Austria die Beschwerde. (fid, 6.6.2016)