Luxemburg/Paris – Migranten, die innerhalb der EU illegal Grenzen übertreten, dürfen nicht allein deswegen mit Freiheitsentzug bestraft werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erklärte am Dienstag eine entsprechende französische Regelung für unrechtmäßig. Eine Inhaftierung ist demnach nur dann möglich, wenn der illegal Eingereiste einer Aufforderung zur freiwilligen Rückkehr nicht nachkommt.

Zudem muss gewährleistet sein, dass Abschiebehäftlinge nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Der EuGH hatte sich erneut mit der Frage der Inhaftierung von Migranten beschäftigt, weil eine Frau aus Ghana in Frankreich dagegen klagt, dass sie nach der illegalen Einreise in Polizeigewahrsam genommen wurde.

Der französische Kassationsgerichtshof bat den EuGH daraufhin zu prüfen, ob nach der Rückführungsrichtlinie die illegale Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das nationale Hoheitsgebiet mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. (APA, 7.6.2016)