Budapest – In Ungarn kann die Regierung künftig im Falle von Terroranschlägen auch die Armee einsetzen. Mit den Stimmen der rechtsnationalen Regierungspartei Fidesz und denen der rechtsextremen Oppositionspartei Jobbik beschloss das Parlament am Dienstag eine entsprechende Verfassungsänderung. Ohne die Jobbik-Stimmen wäre die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen.
Die Grundgesetznovelle sieht vor, dass die Regierung nach einem Terroranschlag oder auch zur Abwehr eines drohenden Anschlags einen sogenannten Terrornotstand verhängen kann. Dafür bedarf es der Zustimmung des Parlaments mit einer Zweidrittelmehrheit. Der Terrornotstand ist auf 15 Tage befristet. Er kann vom Parlament verlängert werden, wenn eine Zweidrittelmehrheit zustimmt.
Verbot öffentlicher Versammlungen möglich
Der Ausnahmezustand erlaubt es der Regierung dann, einzelne Gesetze vorübergehend außer Kraft zu setzen oder zu ändern, strengere Grenzkontrollen zu verhängen, öffentliche Versammlungen zu verbieten und das Internet strenger zu kontrollieren. Die jetzt verabschiedeten Änderungen gehen weniger weit als die Vorschläge, die die rechtsgerichtete Regierungspartei Fidesz von Ministerpräsident Viktor Orban im März ursprünglich gemacht hatte.
Die Abgeordneten der linken und liberalen Opposition stimmten gegen die Verfassungsänderung. Aus ihrer Sicht würde die Regierung damit unnötige Vollmachten erhalten. Kritiker werfen Regierungschef Viktor Orban vor, gegen rechtsstaatliche Prinzipien zu verstoßen und die Demokratie auszuhöhlen. Schon seit dem vergangenen Jahr kann die Armee gegen Flüchtlinge eingesetzt werden. (APA, 7.6.2016)