Wien/Krumpendorf – Für die Pleite des Kärntner Finanzkonzerns AvW muss nun wohl doch der Steuerzahler haften, berichtet die "Presse" am Dienstag. Der Schaden beträgt 148 Millionen Euro. Im Finanzministerium hat man demnach den letzten Wochen einen Entwurf zur Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes gebastelt, in dem die Anlegerschäden auf den Bund überwälzt werden.
Diesen Entwurf hätten bisher nur die Wirtschafts- und Arbeiterkammer zu sehen bekommen. Ein ordentliches Begutachtungsverfahren habe es nicht gegeben. Und eigentlich müsste auch die Haftungsgesellschaft AeW jenen 12.500 Anlegern ihre Schäden ersetzen, die sie aufgrund ihrer Fehlinvestitionen in Wertpapiere die AvW-Aktiengesellschaft erlitten haben.
Doch die AeW sieht sich außerstande, diese rund 153 Millionen Euro zu berappen. "Sie übersteigen die Leistungsfähigkeit der AeW bei Weitem", sagte ihr Geschäftsführer Johannes Gotsmy zur "Presse". Dabei hat die AeW bei ihren Mitgliedern, den österreichischen Wertpapierunternehmen, 2015 schon Sonderbeiträge eingehoben. "Aber sie trifft überhaupt kein Verschulden an der AvW-Pleite", sagt Gotsmy. Es sei gesetzlich auch nicht vorgesehen, dass sie mehr zahlen, "denn sonst wären sie selbst in ihrer Existenz gefährdet." Und nachdem die Rechtsprechung nicht die Anleger die Verantwortung für ihre Investments tragen lassen will, bleibt nur eines: "Der Schaden wird solidarisiert", so Gotsmy.
Der damalige AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach wird schon im Juni aus Haft entlassen, wurde kürzlich bekannt. Der Finanzjongleur wurde Anfang 2011 zu acht Jahren Haft verurteilt. (APA, 7.6.2016)