Wien/Klagenfurt – Die Grünen haben am Freitag eine erste Bilanz zu den Ergebnissen des parlamentarischen Hypo-Untersuchungsausschuss gezogen. U-Ausschussfraktionsführer Werner Kogler sagte, es hätte "kompetentere, klientelunabhängigere und mutigere Finanzminister gebraucht als es mit Molterer, Pröll und Fekter der Fall war". Dies habe sich durch die Untersuchungen des Hypo-Desasters "enorm bestätigt".
Bild lässt sich zeichnen
Andererseits habe es bei Zeugen oft ein "Problem des Schweigens" gegeben. Aber das Schweigen sei oft auch "vielsagende Antwort" gewesen, denn vor allem dank der Aktenlage im U-Ausschuss, wenn auch diese bis heute auch Lücken habe, könne man ein Bild des Bankenskandals zeichnen, so Kogler. Eine zentrale Erkenntnis sei, dass der Bankvorstand der bereits verstaatlichten Hypo die Aufklärung blockiert habe, kritisierten die Grünen vor Journalisten in Wien.
Schlussfolgerungen
Koglers Parteikollegin Ruperta Lichtenecker präsentierte eine Reihe an Forderungen nach Veränderungen, die man vorerst aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen bei der Oppositionspartei abgeleitet hat. Demnach braucht es bei Haftungen von Gebietskörperschaften eine klarere Risikodarstellung, Bewertung und Qualifizierung der Haftungen und ein einheitliches Rechnungswesen, das Risiken tatsächlich darstellt.
Auch ein Insolvenzrecht für Bundesländer sei notwendig, denn ohne ein solches gebe es potenzielle Erpressbarkeiten. Rechnungshöfe sollen nicht nur Beteiligungen der Öffentlichen Hand prüfen können, die über 50 Prozent liegen. Die Prüfkompetenz soll ab 25-Prozent-Anteil der Öffentlichen Hand existieren. Sobald Haftungen existieren, soll es prinzipiell Prüfungsmöglichkeiten für Länderrechnungshöfe und den Bundesrechnungshof geben. In der Aufsicht – also Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank (OeNB) – brauche es eine "Stärkung und Professionalisierung".
Prüfwesen reformieren
Vor allem müsse es auch Reformen bei den Wirtschaftsprüfern geben. "Es gibt kaum eine Hypo-Bilanz, die hielt", kritisierte Lichtenecker. Prüfmandate sollten auf sechs Jahre beschränkt, die Zuteilung von Wirtschaftsprüfern aus einem Pool erfolgen. "Denn Banken sollen sich ihre Wirtschaftsprüfer nicht mehr selber aussuchen können." Zuletzt wurden Prüfmandate über das Abschlussprüfungsänderungsgesetz mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ allerdings für zehn Jahre ermöglicht, mit Ausnahmeregeln sind sogar 20 oder 24 Jahre drin, kritisierte Lichtenecker. (APA, 10.6.2016)