Telefonieren ohne Freisprechanlage ist schon länger verboten. Wer jedoch ab sofort beim SMS-Schreiben oder -Lesen erwischt wird, muss 50 Euro Strafe zahlen.

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Wien – Jeden Tag werden in Österreich 200.000 SMS verschickt und 900.000 Mal telefoniert – und zwar während der Autofahrt. Das spiegelt sich in der Verkehrsstatistik wider: Von 2013 auf 2014 ist die Zahl der durch Ablenkungsunfälle getöteten Verkehrsteilnehmer um 27 Prozent gestiegen. Im Jahr 2014 waren den vorgelegten Daten zufolge 38 Prozent der Unglücke im Straßenverkehr auf Ablenkung zurückzuführen. Die Folge waren 13.000 Unfälle mit Personenschaden und 111 Tote. Das Handy gilt dabei als größte Ablenkung.

Die Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) berücksichtigt diese Entwicklung und beinhaltet ein strengeres Handyverbot am Steuer. Ab sofort ist auch Internetsurfen und Schreiben und Lesen von SMS und E-Mails während der Fahrt verboten. Wer gegen die Bestimmungen der Handybenutzung verstößt, wird mit einem Organmandat in Höhe von 50 Euro bestraft. "Ablenkung ist eine der Hauptunfallursachen auf unseren Straßen. Mit dem strengeren Handyverbot steuern wir diesem Trend entgegen", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ).

Freisprecheinrichtung erlaubt

Weiterhin erlaubt ist jedoch das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung. Zudem darf das Handy auch als Navigationssystem verwendet werden, wenn es im Wageninnern befestigt ist.

Den Grünen greifen diese Maßnahmen zu kurz. "Die Novelle ist schon wieder unzureichend", kritisiert Verkehrssprecher Georg Willi am Freitag. Denn es gebe auch durch die jüngste Gesetzesänderung keinen Druck, sein Verhalten zu ändern, sagt Willi. Das Handy am Steuer müsse seiner Meinung nach auch ohne Anhaltung des Fahrzeuges geahndet werden können – etwa durch Kameraaufzeichnungen. Er fordert zudem, dass ein Vergehen zum Vormerkdelikt beim Führerschein wird. Ähnliche Regelungen gebe es bereits in 17 EU-Staaten.

Ablenkung durch Handys betrifft laut Kuratorium für Verkehrssicherheit jedoch nicht nur Autofahrer: Eine Datenauswertung von mehr als 2500 Fußgängern habe gezeigt, dass 29 Prozent beim Queren von Straßen erkennbar abgelenkt sind.

Eine detaillierte Auflistung, in welchen Fällen die Verwendung des Handys verboten ist, findet sich auf der Website des Verkehrsministeriums. (july, 10.6.2016)