Im milliardenschweren Streit über den Kauf von Kabel Deutschland durch Vodafone hat das Landgericht München eine weitere Sonderprüfung angeordnet. Ein Wirtschaftsprüfer solle klären, ob es bei der Übernahme vor drei Jahren mit rechten Dingen zugegangen sei, teilte das Gericht am Freitag auf Anfrage mit.

Untersucht werden solle, ob damalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat Pflichten verletzt und gegen das Aktienrecht verstoßen hätten. Der Hedgefonds Elliott hatte die Sonderprüfung verlangt, da sich aus seiner Sicht das Management von Kabel Deutschland mit einem zu niedrigen Übernahmeangebot von Vodafone zufriedengegeben habe. Elliott ist mit einem Anteil von rund 14 Prozent zweitgrößter Aktionär nach dem britischen Mobilfunkkonzern Vodafone, der mehr als drei Viertel der Aktien hält.

Rechtsmittel

Vodafone kündigte Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung vom Donnerstag an. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat der Konzerntochter gebe es keinen Grund für eine Sonderprüfung. Elliott begrüßte den Beschluss des Landgerichts.

Vodafone hatte Deutschlands größten Kabelnetzbetreiber im Herbst 2013 für 10,7 Milliarden Euro inklusive Schulden geschluckt. Statt der vom Mobilfunkkonzern angebotenen 84,50 Euro je Aktie forderte Elliott 225 Euro bis 275 Euro. Ein Sonderprüfer hielt Ende 2014 dagegen 104 Euro für angemessen.

Mit der Forderung nach einer erneuten Prüfung war Elliott auf der Hauptversammlung im vergangenen Jahr an der Mehrheit von Vodafone gescheitert. Nun allerdings setzte sich der Investor vor dem Landgericht durch. (APA, 10.6. 2016)