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Wien – Mit montierten Winterreifen – auch wenn diese aus Profilgründen zuhause in Österreich nicht mehr als Winterreifen durchgehen und nun als Sommerreifen taugen – sollte man nicht nach Italien reisen. Zumindest nicht, ohne vorhergehender Reifenkontrolle, heißt es in einer Aussendung des ARBÖ.

Denn zwischen 400 und 1.700 Euro ist so unwissende Tourist auf diese Weise ganz schnell los: Laut italienischem Gesetz, ist es nämlich nicht zulässig, mit Reifen unterwegs zu sein, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener, der im Zulassungsschein eingetragen ist.

Zulassungsschein konsultieren

Jürgen Fraberger vom ARBÖ Informationsdienst gibt dazu ein Beispiel: Ist der im Zulassungsschein eingetragene Wert ein "V" (240 km/h), so muss der am Fahrzeug montierte Reifen ebenfalls mindestens ein "V" Kennzeichen haben. Auch "W" (270 km/h), "Y" (300 km/h) und "ZR"(über 240 km/h) wären erlaubt, da diese eine höhere Bauartgeschwindigkeit aufweisen. Ein Index am Reifen unter "V" wäre nicht zulässig und ist strafbar.

Generell empfiehlt der ARBÖ, um Komplikationen im Ausland – vor allem in Italien – zu vermeiden, Sommerreifen zu montieren. "Diese sind nämlich nicht nur spritsparender, sondern man ist auch in punkto Grip – der Straßen-Haftreibung – sehr viel sicherer", erklärt Fraberger. (red, 13.6.2016)