Wien – Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vor kurzem die Glücksspiellizenz für den Novomatic-Konzern in dessen Heimatbundesland Niederösterreich gekippt hat, verklagen nun Spieler das Unternehmen. Die Argumentation: Der Bewilligungsbescheid sei "ex tunc" aufgehoben worden, sei also nie vorgelegen. Novomatic habe seine Automatensalons illegal betrieben und müsse das verzockte Geld zurückzahlen.

"Mangels einer Bewilligung der Beklagten zur Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung sind die ... Glücksspielverträge nichtig. Die Beklagte ist daher zur Rückabwicklung und Zurückzahlung der vom Kläger eingesetzten und verspielten Einsätze verpflichtet", schreibt der Innsbrucker Anwalt Patrick Ruth in einer der Klagen, die der APA vorliegt.

Vom Beklagten zum Kläger

Vorerst verlangt der Kläger aus Niederösterreich, der "zumindest tendenziös spielsüchtig" sei, nur 220 Euro von der Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment AG. Dabei handle es sich lediglich um einen kleinen Teilbetrag dessen, was der Spieler tatsächlich in den Admiral-Spielstätten in Niederösterreich verloren habe. "Der Kläger behält sich ausdrücklich eine Klagsausdehnung um jene Beträge vor, die er im Zeitraum des – vermeintlichen – Vorliegens des genannten niederösterreichischen Bewilligungsbescheids der Beklagten verloren hat."

Nach APA-Informationen war der Kläger selbst vor Jahren von einem Verein, der sich der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen verschrieben hat, wegen Betriebs von Spielautomaten verklagt worden. 2010 hat er das Verfahren letztinstanzlich verloren, der OGH hat seiner Revision nicht Folge gegeben.

Das Land Niederösterreich hatte der Novomatic-Tochter Admiral 2012 die einzige Lizenz für das kleine Glücksspiel erteilt, obwohl laut Gesetz bis zu drei Konzessionen möglich gewesen wären und es auch vier andere Bewerber gab. Einer von ihnen, die deutsche Gauselmann-Gruppe, die sich mit der Merkur Entertainment AG beworben hatte, legte Beschwerde ein und war letztendlich erfolgreich. Vor wenigen Wochen hob der VwGH den Bescheid auf, da Verfahrensvorschriften verletzt wurden. Die Höchstrichter hielten es für unzulässig, dass die Novomatic-Konkurrenten vor der Lizenzentscheidung keine Akteneinsicht bekamen.

Betrieb vorerst gesichert

Novomatic kann seine bis zu 1.339 Automaten vorerst dennoch weiterbetreiben. Laut niederösterreichischem Landesgesetz dürfen nämlich auch bei nachträglichem Wegfall des Konzessionsbescheids bis zu 18 Monate lang Glücksspiele angeboten werden.

Spieleranwalt Ruth schießt sich genau auf diese Bestimmung ein. "Die 18 Monate stehen zwar im niederösterreichischen Gesetz, gelten aber nicht, weil der Bescheid aufgehoben wurde. Es hat nie einen Bewilligungsbescheid gegeben, er kann daher nicht weiterwirken", so der Advokat zur APA.

Novomatic hatte bereits Anfang Juni gemeint, davon auszugehen, dass die zuständige Landesbehörde den "Formfehler rasch beheben wird und zeitgerecht einen für uns positiven Bescheid erlassen wird, damit unser Betrieb (über diese Frist hinaus) gemäß dem Auswahlverfahren – in welchen wir eindeutig das beste Konzept abgeben konnten – fortgeführt werden kann." Fürs Erste sei der Fortbetrieb der Spielsalons aufgrund des Spielautomatengesetzes gewährleistet.

Komplexes Verfahren

Die aktuelle Klage ist Novomatic noch nicht zugestellt worden, wie Konzernsprecher Hannes Reichmann der APA mitteilte. "Wir verweisen auf § 5 Abs. 6 NÖ Spielautomatengesetz 2011 – daraus folgt, dass Bewilligungsinhaber während der Dauer von 18 Monaten die Bewilligung auszuüben haben. Dies wurde bereits auch behördlich so festgestellt und festgehalten."

Dem Vernehmen nach wird die zuständige Landesbehörde einfach einen neuen Bescheid erlassen, eine Neuausschreibung hat man nicht im Sinn.

Noch sind die Landesjuristen am Prüfen. "Ein so komplexes juristisches Verfahren gab es bislang in Österreich nicht. Dementsprechend muss nun von der Behörde das Urteil ganz genau geprüft und das Behördenverfahren fortgesetzt werden", lässt Wilfing ausrichten. (APA, 14.6.2016)