Wien – Die Zeiten der Bestpreise auf Hotelportalen wie booking.com oder HRS dürften bald vorbei sein. Am Dienstag hat Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der "faire Wettbewerbsregeln" zum Ziel hat. "Hotels sollen ihre Preise ohne Einschränkungen selbst gestalten und auch auf der eigenen Hotelhomepage günstiger anbieten dürfen", steht in einer Aussendung des Ministeriums.

Als großen Schritt in die richtige Richtung begrüßten Vertreter der Tourismusbranche fast einhellig den Vorstoß, die Schieflage bei der Bestpreisklausel legistisch zu korrigieren. Derzeit dürfen Hoteliers in Österreich ihre Zimmer zwar auf anderen Plattformen oder am Telefon billiger anbieten als mit Booking und Co vereinbart; auf der eigenen Homepage ist ihnen dies aber untersagt.

Das war für viele kaum ein Problem, solange Zimmersuche, Reservierung und Bezahlung über Buchungsplattformen ein Minderheitenprogramm war. Das hat sich gründlich geändert. Mittlerweile bucht europaweit schon mehr als jeder zweite Gast online.

Dadurch hat sich die Wettbewerbssituation für die Hoteliers deutlich verschärft. Zwar kann es sich kaum jemand noch leisten, nicht auf einer Buchungsplattform vertreten zu sein; kaum jemand würde Kenntnis von dem Betrieb haben, es sei denn, er verfügt über einen sehr starken Markennamen.

Andererseits diktieren die Buchungsplattformen dank ihrer immer stärker werdenden Marktmacht die Konditionen für den Hotelaufenthalt. Zudem müssen die Hoteliers hohe Provisionen zahlen und zahlreiche Bedingungen erfüllen, um auf der Plattform an prominenterer Stelle gelistet und letztlich gefunden zu werden.

Beschluss im Herbst

Durch eine Novelle des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie des Preisauszeichnungsgesetzes soll die Handlungsfreiheit der Hoteliers nun erhöht werden. Mit der Gesetzesnovelle folge man einem europäischen Trend, sagte Mitterlehner.

Frankreich hat die Vorgaben der Plattformen als erstes Land in Europa bereits vor einem Jahr verboten. In Italien wird zurzeit ein mit Österreich vergleichbarer Gesetzesvorschlag behandelt. Kroatien ist ebenfalls an der Sache dran. In Deutschland schließlich hat das Bundeskartellamt entschieden, dass die Vorgaben der Plattformen wettbewerbswidrig seien.

In Österreich soll die Novelle im Herbst im Parlament beschlossen werden und Ende des Jahres in Kraft treten. (stro, 14.6.2016)