Manche Anleger haben es gut – nämlich die von AvW, weil der Schaden nach der Pleite des von Auer-Welsbach aufgebauten Finanzdienstleisters vom Steuerzahler getragen wird. Samt Zinsen, versteht sich. Wir lernen daraus: Anleger sollen ihr Geld in noch so windige Investmentformen stecken; geht's gut, winken saftige Renditen; geht's daneben, springt die Republik ein.

Dass diese negative Anreizwirkung eigentlich Geschichte sein sollte, weiß Hans Jörg Schelling am besten. Er hat ja recht eifrig versucht, den Schaden aus dem Hypo-Debakel zu begrenzen. Bei der AvW prescht er hingegen vor – es geht ja nur um 150 Millionen Euro.

Verpflichtet ist der Minister dazu nicht. Er könnte die Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen auch über die Klinge springen lassen. Doch – erraten – wer riskiert schon das Vertrauen in den Finanzplatz? Man könnte aber auch fragen: Wie groß ist das Vertrauen in den Staat, wenn das Budget ständig von dubiosen Finanzflops strapaziert wird?

Darüber hinaus konnte noch nicht geklärt werden, wie ein Anstieg der Rechnung verhindert werden soll. Es drohen nämlich wegen mutmaßlicher Verfehlungen der Aufsicht weitere Zahlungen aus dem Titel Amtshaftung. Dann würden die Anleger nicht nur 20.000 Euro erhalten, sondern alle Forderungen, die sich auf mehr als 300 Millionen summieren. Es wäre ratsam, die Gerichtsentscheidung abzuwarten und dann die günstigste Variante zu wählen. (Andreas Schnauder, 14.6.2016)