17 Angeklagte und deren Verteidiger mussten im Saal des Salzburger Landesgerichts Platz finden. Die Verteidiger beteuerten die Unschuld der Angeklagten und forderten, den Gutachter zu entheben.

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Salzburg – Nach vier Jahren Ermittlungen hat am Salzburger Landesgericht am Mittwoch der Prozess zu einem tödlichen Arbeitsunfall in einem Aluminiumwerk in Lend im Bundesland Salzburg begonnen. Ein Schlosser und ein Leiharbeiter wollten im März 2012 einen Schaden in einer Vorwärmkammer begutachten, als sich die Tür schloss und der Heizvorgang startete. Beide verbrannten in der rund 400 Grad heißen Kammer bis zur Unkenntlichkeit.

Die Staatsanwaltschaft wirft 17 Personen fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Hauptangeklagter ist ein Staplerfahrer, der die Tür zur Vorwärmkammer geschlossen und den Heizprozess per Fernbedienung gestartet haben soll. Zweitangeklagte ist die Aluminium Lend GmbH als juristische Person. Hinzu kommen Angeklagte, die zwischen der Anschaffung der Anlage 2006 und dem Unfall als handels- oder gewerberechtliche Geschäftsführer des Aluminiumwerks oder als Sicherheitsfachkräfte beschäftigt waren.

Keine Warnhupe oder Warnleuchte

Laut Staatsanwältin Sandra Lemmermayer wurde gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, zudem habe die Anlage sicherheitstechnische Mängel aufgewiesen. So hätten eine Warnleuchte und eine Warnhupe bei der Vorwärmkammer gefehlt. Der Strafantrag stützt sich auf ein Gutachten, wonach es keine gewerbebehördliche Genehmigung für die gesamte Vorwärmanlage gab.

Die Verteidiger sehen das anders. Für den Staplerfahrer habe es keinerlei Hinweise gegeben, dass sich jemand in der Kammer aufhielt. Die beiden Verunglückten hätten jegliche Sicherheitsmaßnahmen außer Acht gelassen: Sie hätten den Hauptschalter der Kammer ausschalten, ein Schloss und ein Hinweisschild anbringen sowie die Tür mit Blöcken unterlegen müssen, damit diese nicht geschlossen werden kann. Es gab auch keine betriebliche Vorgabe, dass er überprüfen müsse, ob sich jemand in der Wärmekammer befindet.

Prüfung ohne Mängel

Anwalt Philipp Lettowsky, der das Unternehmen vertritt, ergänzt, Vorwürfe bezüglich Mängeln an der Anlage seien an den Hersteller zu richten, nicht an das Unternehmen. Ein Jahr vor dem Unfall habe es noch eine externe Prüfung der Anlage gegeben, bei der keinerlei Mängel festgestellt wurden.

Lettowsky betont auch den Vertrauensgrundsatz. Es könne keine arbeitsteilige industrielle Zusammenarbeit geben, wenn sich ein Kollege nicht auf den anderen verlassen könne. Dieser Vertrauensgrundsatz gelte auch zwischen Anlagenhersteller und Besteller. Es habe schließlich eine EU-Konformitätserklärung für die Betriebsanlagen gegeben.

Sachverständiger nicht enthoben

Mehrere Verteidiger fordern am Mittwoch, den Gutachter zu entheben. Er habe Materien bearbeitet, die über seine Fachgebiete hinausgehen. Zudem sei aufgrund verschiedener Aussagen des Sachverständigen gegenüber den Angeklagten wie "Sie werden sich noch ansehen" und Formulierungen in dem Gutachten seine Unvoreingenommenheit in Zweifel zu ziehen. Richterin Anna-Sophia Geisselhofer lehnt den Antrag dennoch ab.

Am Mittwoch ist ein weiterer Angeklagter vom Verfahren getrennt worden, dessen Fall wird gesondert verhandelt. Der Prozess ist vorerst für zehn Verhandlungstage bis zum 8. Juli anberaumt. (Stefanie Ruep, 15.6.2016)