Jeder, der hier aussagen muss, wird mit der gleichen respektvollen Freundlichkeit behandelt. Wissend, wie unangenehm so eine Einvernahme vor dem Höchstgericht inklusive medialer Aufmerksamkeit für die Zeugen ist, bemühen sich die 14 Verfassungsrichter in ihren ehrfurchtgebietenden Talaren, einen vorurteilsfreien Raum zu schaffen. Und es gelingt ihnen ausgezeichnet. Nur selten gibt ein spitzer Kommentar, ein Blick, eine Geste Auskunft über ihre juristischen Schlussfolgerungen.

Ob es auf eine Wiederholung der Stichwahl hinausläuft? Klarer ist, was nicht passieren wird. So scheint es nach vier Prozesstagen und zahlreichen gestandenen Gesetzesüberschreitungen unwahrscheinlich, dass das Höchstgericht die FPÖ-Anfechtung zur Gänze abweist. Briefwahlstimmen, die bereits am Sonntag ausgezählt wurden; Protokolle von Wahlsitzungen, die blindlings unterschrieben wurden; unauffindbare Stimmkuverts, deren Verbleib wegen der bevorstehenden Mittagspause niemanden mehr interessierte: Die Liste des Schreckens wird immer länger.

Wenn die Verfassungsrichter vermeiden wollen, dass die FPÖ jetzt sechs Jahre lang daran arbeitet, einen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen (und damit gleichzeitig das Höchstgericht) zu diskreditieren, ist zumindest eine Neuauszählung der Briefwahlstimmen ein realistisches Szenario. Wenn das reicht. Als Kriterium dient den Richtern die Wahrscheinlichkeit einer ergebnisrelevanten Stimmenmanipulation. Das heißt: Sollten in Summe so viele unrechtmäßige Dinge passiert sein, dass dies eine Beeinflussung des Ergebnisses ermöglicht hat, muss neu gewählt werden. Und zwar bundesweit.

Neben der juristischen Dimension hat der Fall eben auch eine politische Tragweite. Am Ende muss jeder Anschein von Manipulationsgefahr beseitigt und ein Exempel für künftige Wahlgänge statuiert werden. Auf dass auch hierzulande endlich das Bewusstsein vorherrscht, dass Regeln nicht nur dafür geschaffen wurden, um sich an ihnen vorbeizuschummeln.

Wem würde ein dritter Wahlgang nützen? Das kann nicht einmal die FPÖ sagen, die ja darauf hinarbeitet. Ob die blauen Fans wirklich ein drittes Mal in Scharen in die Wahllokale laufen würden? Wissend, dass die Partei sich nicht scheut, auch Mitglieder in die strafrechtliche Bredouille zu bringen? Fraglich auch, ob sich Van der Bellen noch einen Wahlkampf antun würde.

Einen, derzeit freilich recht geschwächten, Sieger gibt es bereits: den Rechtsstaat, der mit dem transparenten Vorgehen der Verfassungsrichter wieder etwas an verlorengegangenem Vertrauen zurückbekommt. Samt einer hoffentlich umfassenden Reform der Wahlordnung. Was dieser Tage nämlich auch recht anschaulich von jenen Beisitzern und Wahlleitern geschildert wird, die zwar Fehler gemacht haben, grundsätzlich aber redlich handeln wollten, ist: Einiges, was sich der Gesetzgeber für das Wahlverfahren ausgedacht hat, lässt sich in der Praxis kaum umsetzen. (Karin Riss, 23.6.2016)