Berlin/Mountain View/Wien – Der Rechtsstreit einiger deutscher Verlage mit Google über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet geht in die nächste Runde. Die klageführenden Verlage hätten Ende voriger Woche im kartellrechtlichen Verfahren Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin eingelegt, sagten die Anwälte der Medienhäuser am Montag zu Reuters.

Kartellklage der Medienhäuser im Februar zurückgewiesen

Die Verlage hätten das Kammergericht Berlin als nächst höhere Instanz eingeschaltet. Das Landgericht hatte im Februar eine Kartellklage der Medienhäuser zurückgewiesen. Der Richter hatte zwar eingeräumt, der US-Konzern habe mit gut 90 Prozent in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine. Eine Ungleichbehandlung bestimmter Verlage durch Google und damit Missbrauch der Marktmacht liege aber nicht vor.

Streit um Leistungsschutzrecht

In dem Konflikt läuft es wohl auf einen langjährigen Rechtsstreit hinaus. Denn die Verlage versuchen wegen sinkender Auflagen mit ihren Produkten auch im Internet Geld zu verdienen. Im Kern dreht sich der Streit um das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite stehen Verlage wie Axel Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und den Pressehäusern damit zu Werbeeinnahmen verhelfen. (APA, 27.6.2016)