Luxemburg – Sie haben Luxleaks ans Licht gebracht, nun werden in Luxemburg die Urteile gegen drei Männer gesprochen, die die fragwürdigen Steuerdeals von Großkonzernen öffentlich gemacht haben.

Im dem Prozess werden am Mittwoch um 15 Uhr die Urteile verkündet. Wegen Diebstahls und Verrats von Geschäftsgeheimnissen hatte die Staatsanwaltschaft jeweils 18 Monate Haft auf Bewährung gegen zwei frühere Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) gefordert. Zudem verlangte der Ankläger eine Geldstrafe gegen einen französischen Journalisten, der mit der Veröffentlichung eine europaweite Diskussion über das Aushandeln von besonders günstigen Steuervorbescheiden für Konzerne ausgelöst hatte.

2012 und 2014 war durch die Enthüllungen bekanntgeworden, dass die luxemburgischen Steuerarrangements sehr geringe Steuersätze von gelegentlich weniger als einem Prozent des Konzerngewinns bedeuteten – und dass auch andere europäische Staaten in einer Art Steuerwettbewerb Unternehmen ähnlich vorteilhafte Angebote machten.

Angeklagte sehen sich unschuldig

Der Hauptangeklagte, der Buchhalter Antoine Deltour (30), hatte sich ebenso wie die beiden anderen Angeklagten als unschuldig bezeichnet. Er habe vor seinem Ausscheiden bei PwC rund 45.000 Seiten Dokumente kopiert, weil er über diese Art der Besteuerung entsetzt gewesen sei. Er sei kein Dieb, sondern ein Hinweisgeber (Whistleblower) auf ernste, unmoralische Missstände.

Ähnlich argumentierte der andere frühere PwC-Mitarbeiter Raphaël H. (39). Der Journalist Edouard Perrin (43) erklärte, er habe niemanden zum Diebstahl angestiftet, sondern nur seine Arbeit getan. Die Luxleaks hätten wesentlich zur Steuertransparenz in der EU beigetragen. (APA, 28.6.2016)