Eisenstadt – Nach dem Schuldspruch im Begas-Prozess gegen den früheren Vorstandsdirektor Reinhard Schweifer haben sowohl Schweifer als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Das teilte das Landesgericht Eisenstadt am Dienstag auf APA-Anfrage mit.

Schweifer war am Donnerstag der Vorwoche von einem Schöffensenat wegen Untreue zu neun Monaten bedingter Haft und zur Zahlung von 39.000 Euro an die (2012 aus der Fusion von Begas und Bewag entstandene, Anm.) Energie Burgenland verurteilt worden. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, nichts gegen zwei Weisungen von Ex-Begas-Vorstand Rudolf Simandl an die Personalverrechnung unternommen zu haben. Simandl ist im Begas-Prozess Hauptangeklagter, nimmt aber nicht teil, weil er laut Gutachten nicht verhandlungsfähig ist.

Die Weisungen sollen bewirkt haben, dass den beiden Exvorständen insgesamt knapp 300.000 Euro zu viel ausgezahlt worden sei. Eine der Weisungen soll entgegen der Regelung in den Vorstandsverträgen zu einer Gehaltserhöhung durch die kollektivvertragliche Anpassung der Gehälter der beiden Spitzenmanager geführt haben. Aufgrund der zweiten Weisung soll die Bemessungsgrundlage zur Auszahlung der Vorstandsprämien erweitert worden sein.

Schweifer hatte vor Gericht seine Unschuld beteuert und erklärt, er habe sich in seinem ganzen Berufsleben nichts zuschulden kommen lassen. Vom Vorwurf betreffend die kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wurde er im Zweifel freigesprochen. Schweifers Verfahren geht nun in nächster Instanz an den Obersten Gerichtshof. (APA, 28.6.2016)